Sitzung: 06.03.2019 Finanzausschuss
Vorlage: 20/3065/XVI/2019
Protokoll:
Kreiskämmerer Graul
wies auf die umfangreichen Informationen zur Finanzlage der kreisangehörigen
Städte und der Gemeinde in der Einladung hin und erläuterte die Tabellen.
Besonders erfreulich
sei, dass bis auf die Stadt Grevenbroich alle Kommunen in der Lage waren, die
Ausgleichsrücklage zu dotieren. Dies sei ein Hinweis auf die verbesserte finanzielle
Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und der Gemeinde.
Ungeachtet hiervon
haben die Kommunen im Rahmen des Benehmensverfahrens gem. § 55 KrO NRW mit Schreiben vom
22.02.2019 eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Sie wenden sich in erster
Linie gegen die Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2019/2020, da die ihres
Erachtens mit der Aufstellung eines Doppelhaushaltes verbundenen
Prognoseunsicherheiten zu Lasten der Kommunen gehen.
Kreiskämmerer Graul
wies darauf hin, dass die Aufstellung eines Doppelhaushaltes gängige Praxis
sei, die von zahlreichen Gebietskörperschaften genutzt wird. Er erläuterte die
in der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.02.2019 dargestellten Vorteile eines
Doppelhaushaltes und nahm Stellung zu den von den Kommunen kritisierten
Prognoserisiken. Die Beurteilung, dass der Rhein-Kreis Neuss zu Lasten der
Kommunen Risiken über- und Einnahmeerwartungen unterbetont sei wie dargelegt
nicht zutreffend.
Von den
kreisangehörigen Städten und der Gemeinde blieben die Einnahmen aus der
Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung zur Refinanzierung des SGB II-Aufwandes in
der Stellungnahme vom 22.02.2019 unberücksichtigt.
Dem Finanzausschuss und
Kreistag solle deshalb vorgeschlagen werden, der von den kreisangehörigen
Städten und der Gemeinde mit Schreiben vom 22.02.2019 vorgetragenen Einwendung
zum Haushaltsentwurf des Kreises zum Doppelhaushalt nicht zu folgen und diese
zurückzuweisen.
KTA Ammermann legte
dar, dass der von den Kommunen hergestellte Zusammenhang, der
Landschaftsverband habe, anders als sonst bei ihm gängige Praxis, 2019 keinen
Doppelhaushalt aufgrund Prognoseunsicherheiten im Sozialbereich geplant,
unzutreffend sei.
Der Landschaftsverband
sei aufgrund von Unsicherheiten im Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich der
Zuständigkeiten/Kostenfolge im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes vom Doppelhaushalt
abgewichen. Nachdem die Zuständigkeiten geklärt seien, plane der
Landschaftsverband sogar über die Grenze der Wahlperiode hinaus einen
Doppelhaushalt für 2020/2021.
Die CDU-Fraktion stimme
deshalb der Aufstellung eines Doppelhaushaltes für 2019/2020 sowie der
ermittelten Umlagesätze zu und werde die Einwendung der kreisangehörigen Städte
und der Gemeinde zurückweisen.
KTA Rainer Thiel machte
deutlich, dass er die Belange der Kommunen nicht ausreichend berücksichtigt
sieht und ein Doppelhaushalt für ihn eine zu große Prognoseuntersicherheit mit
sich bringe. Dies würde bereits durch die Zusage der Verwaltung deutlich, die
Kreisumlage insoweit nicht zu erheben, als im Hinblick auf eine für 2020
erfolgte Regelung zur Höhe der Bundeserstattung der Kreis eine höhere
Bundeserstattung als 30,9 v. H (wie in 2019) erhält.
Die SPD-Fraktion
schließe sich nicht der Empfehlung der CDU-Fraktion an. Vielmehr würde
ausdrücklich die Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2019/2020 abgelehnt und
sich der Stellungnahme und Bewertung der kreisangehörigen Städte und der
Gemeinde angeschlossen.
KTA Carsten Thiel
bekundete seine Zustimmung zum Doppelhaushalt 2019/2020, da die bisherigen
Doppelhaushalte immer gut geplant gewesen seien.
Er fragte nach, wie den
Kommunen geholfen werde, die zur Abdeckung eines Mehraufwandes durch eine
höhere Belastung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) keine ausreichende
Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erhalten. Hier gäbe es ein
Ungleichgewicht bei der Verteilung.
Landrat Petrauschke
erwiderte, dass es immer ein Problem sei, wenn eine Erstattung sich auf
Parameter stützt, die in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Ursache
steht. Dies sei ein Nachteil des Verfahrens, etwaigen Mehraufwand bei den KdU
durch einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer ausgleichen zu wollen. Hier
könne der Kreis nichts ändern, da dies vom Gesetzgeber so vorgegeben sei.
KTA Becker lehnte für
die Fraktion Bündnis90/Die Grünen den Doppelhaushalt 2019/2020 mit Hinweis auf
die Prognoseunsicherheiten ab.
KTA Dr. Ammermann
empfiehlt abschließend für die CDU-Fraktion dem Kreistag die Einwendung der
kreisangehörigen Städte und der Gemeinde abzulehnen.