Protokoll:

Kreiskämmerer Graul wies auf die umfangreichen Informationen zur Finanzlage der kreisangehörigen Städte und der Gemeinde in der Einladung hin und erläuterte die Tabellen.

Besonders erfreulich sei, dass bis auf die Stadt Grevenbroich alle Kommunen in der Lage waren, die Ausgleichsrücklage zu dotieren. Dies sei ein Hinweis auf die verbesserte finanzielle Leistungsfähigkeit der kreisangehörigen Städte und der Gemeinde.

Ungeachtet hiervon haben die Kommunen im Rahmen des Benehmensverfahrens gem.             § 55 KrO NRW mit Schreiben vom 22.02.2019 eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Sie wenden sich in erster Linie gegen die Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2019/2020, da die ihres Erachtens mit der Aufstellung eines Doppelhaushaltes  verbundenen  Prognoseunsicherheiten zu Lasten der Kommunen gehen.

Kreiskämmerer Graul wies darauf hin, dass die Aufstellung eines Doppelhaushaltes gängige Praxis sei, die von zahlreichen Gebietskörperschaften genutzt wird. Er erläuterte die in der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.02.2019 dargestellten Vorteile eines Doppelhaushaltes und nahm Stellung zu den von den Kommunen kritisierten Prognoserisiken. Die Beurteilung, dass der Rhein-Kreis Neuss zu Lasten der Kommunen Risiken über- und Einnahmeerwartungen unterbetont sei wie dargelegt nicht zutreffend.

Von den kreisangehörigen Städten und der Gemeinde blieben die Einnahmen aus der Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung zur Refinanzierung des SGB II-Aufwandes in der Stellungnahme vom 22.02.2019 unberücksichtigt.

Dem Finanzausschuss und Kreistag solle deshalb vorgeschlagen werden, der von den kreisangehörigen Städten und der Gemeinde mit Schreiben vom 22.02.2019 vorgetragenen Einwendung zum Haushaltsentwurf des Kreises zum Doppelhaushalt nicht zu folgen und diese zurückzuweisen.

KTA Ammermann legte dar, dass der von den Kommunen hergestellte Zusammenhang, der Landschaftsverband habe, anders als sonst bei ihm gängige Praxis, 2019 keinen Doppelhaushalt aufgrund Prognoseunsicherheiten im Sozialbereich geplant, unzutreffend sei.

Der Landschaftsverband sei aufgrund von Unsicherheiten im Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich der Zuständigkeiten/Kostenfolge im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes vom Doppelhaushalt abgewichen. Nachdem die Zuständigkeiten geklärt seien, plane der Landschaftsverband sogar über die Grenze der Wahlperiode hinaus einen Doppelhaushalt für 2020/2021.

Die CDU-Fraktion stimme deshalb der Aufstellung eines Doppelhaushaltes für 2019/2020 sowie der ermittelten Umlagesätze zu und werde die Einwendung der kreisangehörigen Städte und der Gemeinde zurückweisen.

KTA Rainer Thiel machte deutlich, dass er die Belange der Kommunen nicht ausreichend berücksichtigt sieht und ein Doppelhaushalt für ihn eine zu große Prognoseuntersicherheit mit sich bringe. Dies würde bereits durch die Zusage der Verwaltung deutlich, die Kreisumlage insoweit nicht zu erheben, als im Hinblick auf eine für 2020 erfolgte Regelung zur Höhe der Bundeserstattung der Kreis eine höhere Bundeserstattung als 30,9 v. H (wie in 2019) erhält.

Die SPD-Fraktion schließe sich nicht der Empfehlung der CDU-Fraktion an. Vielmehr würde ausdrücklich die Aufstellung eines Doppelhaushaltes 2019/2020 abgelehnt und sich der Stellungnahme und Bewertung der kreisangehörigen Städte und der Gemeinde angeschlossen.

KTA Carsten Thiel bekundete seine Zustimmung zum Doppelhaushalt 2019/2020, da die bisherigen Doppelhaushalte immer gut geplant gewesen seien.

Er fragte nach, wie den Kommunen geholfen werde, die zur Abdeckung eines Mehraufwandes durch eine höhere Belastung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) keine ausreichende Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erhalten. Hier gäbe es ein Ungleichgewicht bei der Verteilung.

Landrat Petrauschke erwiderte, dass es immer ein Problem sei, wenn eine Erstattung sich auf Parameter stützt, die in keinem Zusammenhang mit der eigentlichen Ursache steht. Dies sei ein Nachteil des Verfahrens, etwaigen Mehraufwand bei den KdU durch einen erhöhten Anteil an der Umsatzsteuer ausgleichen zu wollen. Hier könne der Kreis nichts ändern, da dies vom Gesetzgeber so vorgegeben sei.

KTA Becker lehnte für die Fraktion Bündnis90/Die Grünen den Doppelhaushalt 2019/2020 mit Hinweis auf die Prognoseunsicherheiten ab.

KTA Dr. Ammermann empfiehlt abschließend für die CDU-Fraktion dem Kreistag die Einwendung der kreisangehörigen Städte und der Gemeinde abzulehnen.