Beschluss:

Die Beschlussfassung über den Satzungsentwurf wird in die nächste Sitzung des Schulausschusses vertagt.


Protokoll:

Herr Lonnes erklärte, dass die Beitragstabelle zum Satzungsentwurf als Tischvorlage ausgelegt sei (Anlage 3). Die Beitragssätze seien sowohl gegenüber der Satzung der Stadt Dormagen als auch gegenüber der derzeitigen Satzung des Kreises unverändert geblieben.

 

Frau Kühl wies darauf hin, dass nach § 3 Abs. 2 Punkt 1 des Satzungsentwurfs ein Kind von der Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen werden könne, wenn das Verhalten des Kindes eine weitere Teilnahme nicht zulasse. Diese Formulierung sei nach ihrer Ansicht für eine Förderschule nicht angemessen.

 

Herr Lonnes erläuterte, dass die vorgelegte Satzung mit der Stadt Dormagen so abgesprochen und sich an deren Satzung anlehne. Im Übrigen entscheide in diesen Fällen die Schulleitung, die als Schulleitung einer Förderschule selbstverständlich bei ihrer Entscheidung den Förderbedarf berücksichtige. Die so formulierte Satzung gebe der Schulleitung einen weiten Spielraum zu handeln.

 

Herr Becker führte aus, nach der vorgelegten Satzung seien Empfänger von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II und XII (Arbeitslosengeld 2, Sozialgeld und Sozialhilfe) sowie Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz nach Vorlage des entsprechenden Nachweises von der Zahlung des Beitrages befreit. Er habe die Befürchtung, dass bei dieser Regelung Eltern mit geringem Einkommen zu einer Zahlung herangezogen würden und damit schlechter gestellt würden als Sozialhilfeempfänger. Dies gelte z. B. auch für diejenigen Eltern, die Kinderzuschlag oder Wohngeld erhielten. Er sei der Ansicht, die ausgesprochenen Ermäßigungen müssten erweitert werden.

 

Herr Lonnes wies darauf hin, dass dies mit der Stadt Dormagen besprochen werden müsse, da das Ziel eine einheitliche Satzungslage sei. Im Übrigen sei auch zu berücksichtigen, dass die festgelegten Einkommensgrenzen die eine Beitragsfreiheit bis zu einem Jahreseinkommen von 25.000 Euro vorsehen, diese Fälle bereits ausschlössen.

 

Herr Ramakers bat Frau Kühl um einen entsprechenden Vorschlag zu der von ihr vorgeschlagenen Änderung in § 3 Abs. 2 Ziffer 1. In einer Diskussion, an der sich Herr Schmitz und Frau Stein-Ulrich beteiligten, wurde thematisiert, die Kinderzuschlagsberechtigten müssten ebenfalls beitragsfrei sein. Herr Banse wies daraufhin, dass die Beträge seiner Ansicht nicht stimmig seien und deshalb geändert werden müssen.

 

Herr Lonnes schlug vor, eine entsprechende Vorlage in den Kreisausschuss zu geben.

 

Frau Wienands beantragte, den Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Schulausschusses erneut zu beraten.

 

Abschließend beantwortete Herr Lonnes eine Anfrage der SPD zum offenen Ganztag, die den Schulausschussmitgliedern mit separater Post zugesandt worden war (Anlage 4: Anfrage – Anlage 5: Stellungnahme der Verwaltung).

 

Der Schulausschuss fasste einstimmig folgenden