Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Erteilung einer Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für den Ausbau der Stürzelberger Straße zwischen Zons und Stürzelberg einschließlich der Anlage einer Regenwasserversickerungsanlage mit einer Zufahrt durch den nördlich liegenden geschützten Landschaftsbestandteil 6.2.4.7 nach dem Landschaftsplan II – Dormagen - / § 39 Abs. 1 Ziff. 1, 2 LNatSchG NRW entsprechend der vorgestellten Planung der Technischen Betriebe Dormagen AöR.


Protokoll:

Herr Schmitz verwies auf die Erläuterung in der Sitzungsvorlage und führte hierzu kurz aus, dass die ursprünglich geplante Umsetzung der Entwässerungsanlage und des Geh- und Radweges sowie die Anlage der Allee den Erwerb umfangreicher Flächen erfordert hätte, die seit dem Jahr 2003 seitens der Stadt Dormagen nicht erworben werden konnten.

 

Es sei kaum möglich gewesen, für die Entwässerungslage selbst Flächen zu erwerben, so dass diese sehr gedrängt ausfalle. Aufgrund der geringen Flächenverfügbarkeit habe die Stadt Dormagen umplanen müssen und beabsichtige nun, den Radweg direkt an die Stürzelberger Straße anzuschließen. Eine Allee könne nicht mehr angelegt werden, aber es werde wenigstens Bankette geben.

 

Die Maßnahme selbst sei erforderlich. Wer den derzeitigen Geh- und Radweg kenne, wisse, dass es sich höchstens um einen einspurigen Weg handle, der viel befahren werde und vonnöten sei. Die Straße sei schmal und werde durch den Ausbau auch nicht breiter. Die Kompensation erfolge wiederum mangels in diesem Bereich verfügbarer Flächen aus dem Ökokonto. Da die Kompensation direkt an der Straße nicht möglich sei, spiele es kaum noch eine Rolle, dass hierfür ein Ökokonto genutzt werden soll. Der Eingriff sei zweidimensional. Insofern gebe es nichts zu verdecken oder optisch bzw. ästhetisch zu kompensieren. Nach Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde könne dem dargestellten Vorhaben daher aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses unumwunden zugestimmt werden.

 

Der Vorsitzende Herr Lechner bestätigte, dass die Straße viel befahren und das Vorhaben notwendig sei. Die Umstände, die dazu geführt hätten, dass die ursprüngliche Planung nicht umgesetzt werden konnte, bezeichnete er als Trauerspiel und ließ über die geänderte Planung der Stadt Dormagen abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.