Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Anlage einer Entwässerungsrinne vom Kunstrasenplatz Delrath in das Gewässer Zerringer Büschchen.


Protokoll:

Der Vorsitzende Herr Lechner führte kurz ein, dass in Dormagen-Delrath ein nicht im Landschaftsschutzgebiet befindlicher Kunstrasenplatz errichtet werden soll. Hierfür sei es notwendig, diesen über eine Rinne in das naheliegende Gewässer zu entwässern, das im Landschaftsschutzgebiet liege.

 

Herr Göbert fragte, ob über das abgeführte Wasser möglicherweise auch Kunststoffpartikel in den Teich eingetragen würden. Herr Schmitz berichtete, dass er diese Frage bereits an die Untere Wasserbehörde gerichtet habe und diese ihm versichert habe, dass es sich bei dem eingeleiteten Wasser soweit um sauberes Wasser handle. Das Niederschlagswasser werde ohne Granulatbestandteile, abgebrochene Härchen oder dergleichen in den Teich eingeleitet. Herr Steiner fügte hinzu, dass dies auch mit dem Aufbau des Sportplatzes zusammenhänge. Ein Vlies verhindere, dass Kunststoffe nach unten abfließen. Diese würden abgefangen werden. In das Grundwasser und den Teich würden so keine Kunststoffe gelangen. Den Aufbau eines Kunstrasenplatzes habe er in Straberg gesehen.

 

Herr Reith störte sich daran, dass die Befreiung auf Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gewährt werden soll. Er kritisierte, dass Kunstrasenplätze an fünfter Stelle der Mikroplastikverschmutzung der Umwelt stünden und der Bau eines Kunstrasenplatzes demnach wohl kaum im öffentlichen Interesse liegen könne. Herr Schmitz erläuterte, dass das öffentliche Interesse sich hier nicht auf die Errichtung des Kunstrasenplatzes richte, der hier nicht Gegenstand der Beratungen sei, sondern ausschließlich auf die Einleitung des gesäuberten und geklärten Niederschlagswassers in das Gewässer. Über mehr sei an dieser Stelle nicht zu entscheiden, da der Kunstrasenplatz sich außerhalb des Landschaftsschutzgebietes befinde. Dies müsse voneinander getrennt betrachtet werden.

 

Der Vorsitzende Herr Lechner betonte, dass die Errichtung von Kunstrasenplätzen nichts Erfreuliches sei. Da dies unter Sportvereinen aber mittlerweile eine Art Manie sei, müsse man dies notgedrungen hinnehmen.

 

Herr Schütz fragte, ob der Teich möglicherweise überlaufen könnte, wenn es zu viel regnet. Herr Schmitz versicherte, dass der Teich über ausreichend Volumen verfüge und nicht überlaufen könne. Der Vorsitzende Herr Lechner fügte hinzu, dass von einem Kunstrasenplatz ohnehin nicht allzu viel Wasser abfließe.

 

Der Vorsitzende Herr Lechner ließ schließlich über die Entwässerung abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.