Beschlussempfehlung:

1.    Für folgende Kindertageseinrichtungen wird die Förderung gemäß § 21a in Verbindung mit § 16 a KiBiz als plusKITA mit 25.000,00 € jährlich um ein Jahr bis zum 31.07.2020 verlängert:

 

·         Kommunale Kindertageseinrichtung Villa Kunterbunt, Steinstr. 7 in Jüchen

 

·         Kommunale Kindertageseinrichtung „Sonnenhaus“  Giller Str.2 in Rommerskrichen

 

 

2.    Für folgende Kindertageseinrichtungen wird die Förderung gemäß § 21b in Verbindung mit § 16b KiBiz als Kindertageseinrichtungen mit Sprachförderbedarf mit 5.000,00 € jährlich um ein Jahr bis zum 31.07.2020 verlängert:

 

·         in Jüchen:

o   Kath. Kindergarten, Alleestr. 3-5 in Jüchen

o   Kath. Kindergarten St. Pantaleon Mühlenstr. 21 in Hochneukirch

              Aufgrund des hohen Bedarfs wird die Einrichtung mit

                dem doppelten Betrag = 10.000,00 € gefördert.

             

·         in Korschenbroich:   

o   Kath. Kindergarten St. Katharina Elisabethstr. 1a in Glehn

o   Kindertageseinrichtung der Diakonie Pestalozzistraße 19 in Kleinenbroich

o   Städt. Familienzentrum Schaffenbergstr. 27b in Herrenshoff

o   Städt. Kindertageseinrichtung Auf den Kempen 37 in Kleinenbroich

 

 

 

 


Protokoll:

Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste ohne Aussprache und einstimmig den folgenden Beschluss: