Nachtrag: 29.01.2019

Beschluss:

Der Sportausschuss fasst daraufhin (bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und von Frau Eickler) folgenden Beschluss:

Der Sportausschuss stimmt der vorgesehenen Verteilung der Budgetmittel Sport für das Haushaltsjahr 2019/2020 vorbehaltlich der späteren Beratung im Finanzausschuss und Kreistag zu.


Protokoll:

Herr Welter verweist auf die vorgelegte Budgetplanung 2019/2020. Herr Brügge erläutert, dass der KSB-Zuschuss pauschal um 20.000 € erhöht werden soll. Dies ist im Haushaltsentwurf noch nicht dargestellt, die Verwaltung hat dies aber nunmehr über die Veränderungsliste eingebracht. Herr Buchartz begrüßt diese Erhöhung, da der Zuschuss trotz erhöhter (Personal)Kosten in den letzten Jahren gleich geblieben ist. Er kündigt für den Finanzausschuss weitere Anträge der CDU-Fraktion an. Herr Mülders weist darauf hin, dass die SPD-Fraktion erst am kommenden Wochenende ihre Haushaltsberatungen führt und sich daher enthalten wird. Er fragt aber nach, warum für das Haushaltsjahr 2019 150.000 € für die fünf Sichtungstrainer eingestellt wurden, wenn vier Trainer erst im Sommer 2019 eingestellt werden sollen. Herr Brügge erwidert, dass der genaue Einstellungstermin noch nicht feststehe, die Trainerstellen aber in Absprache mit der Sporthochschule ausgeschrieben werden sollen, sobald der Haushalt rechtskräftig ist. Es werden aber keine Ausgaben mit dem Geld getätigt, die der Sportausschuss nicht beschlossen hat. Frau Fayaz führt aus, dass sich auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten wird, da bis zum Finanzausschuss noch ein Antrag erarbeitet wird. Die Erhöhung des KSB-Zuschusses wird aber auch von ihrer Fraktion begrüßt. Herr Rehse fragt nach, ob denn zukünftig die Fahrtkosten zu den Deutschen Meisterschaften an den Förderschulen bezuschusst werden können. Herr Schütz erklärt, dass zukünftig die Teilnahme an den Special Olympics Deutschland und den World Games gefördert werden. Herr Brügge bittet Herrn Rehse, die Problematik zu verschriftlichen, damit die Verwaltung prüfen kann, ob und wie sie diese Fahrten unterstützen kann.