Protokoll:

Herr Becker erläuterte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beitragsfreiheit bei der Mittagsbetreuung in Kindertagestätten. Er merkte dazu an, dass es sich um zwei Anträge handele, dies jedoch aus der Überschrift nicht deutlich werde.

Der erste Antrag beziehe sich auf die generelle Befreiung von Elternbeiträgen in allen Einkommensstufen bei Kindern unter 3 Jahren bis zum Schuleintritt ab dem Kindergartenjahr 2019/2020. Dies werde mittlerweile auch von den großen Parteien so gesehen. Dabei sehe er auch keinen Widerspruch zur Qualität der Arbeit, auch wenn es deutlich teurer werde als bisher. Die finanzielle Entlastung der Familien müsse im Vordergrund stehen.

Der zweite Antrag beziehe sich auf die umfassende Befreiung bei der Mittagsverpflegung. Dies treffe bisher auch einkommensschwache Familien, da diese zwar von den Elternbeiträgen befreit seien, sich aber dennoch und im nicht unerheblichen Maße, an der Mittagsverpflegung beteiligen müssten.

 

Herr Wappenschmidt stimmte zu, dass auch bei Bund und Land die Tendenz in Richtung generelle Beitragsbefreiung gehe. Hauptaspekt sei dabei, dass die Betreuung der Kinder als Teil der frühkindlichen Bildung angesehen werde. Die Finanzierung solle jedoch dementsprechend ausschließlich auch aus Mitteln von Bund und Land erfolgen. Für die Kommunen sei dies oftmals nicht leistbar.
Er wäre jedoch offen für eine weitere Vertiefung des Themas, wenn dies auch auf Ebene der Bürgermeister zum Thema gemacht werde und entsprechende Wünsche an Politik und Verwaltung gerichtet werden. Dies gelte auch für die Beteiligung an der Mittagsverpflegung. Außerdem könne man prüfen, ob diese im Rahmen von Bildung und Teilhabe übernommen werden könnten.

 

Herr Lonnes erklärte, dass die Situation innerhalb des Rhein-Kreises Neuss hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Beitragssatzungen zum 01.08.2019 überprüft werden soll. Dies ging aus der Bürgermeisterkonferenz hervor.

Bezüglich der Finanzierung der Beitragsbefreiung durch die Stadt Neuss teilte Herr Lonnes mit, dass diese aus der Grundsteuer erfolge. Für Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen würde eine Beitragsbefreiung Mehrkosten von ca. 1.2 Millionen Euro bedeuten. Darüber könne der Jugendhilfeausschuss nicht allein entscheiden. Auch sei der Haushalt bereits beschlossen und eine nachträgliche Umsetzung nur schwer möglich. Weiterhin müssten auch Faktoren wie die Knappheit des Personals der Städte und Gemeinde berücksichtigt werden. Letztlich würde eine Beitragsbefreiung auch dazu führen, dass sich der Bedarf an Plätzen steigert.

Es seien jedoch bereits intensive Gespräche mit den Bürgermeistern zu diesem Thema geplant. Die Ergebnisse werde man im Jugendhilfeausschuss vorstellen.

 

Herr Becker teilte mit, dass innerhalb des Rhein-Kreises zuletzt 7 Kommunen schwarze Zahlen geschrieben hätten. Aus der Gemeindezuweisung stünden 42 Millionen Euro zur Verfügung, die neben der Konsolidierung des Haushalts auch für die Familien verwendet werden könnten.

 

Herr Lonnes erläuterte, dass die komplette Finanzierung aus dem Bereich der Kindertagesbetreuung neben den Einnahmen durch Elternbeiträgen und der Fördermittel von Bund und Land, durch die Jugendamtsumlage erfolge. Eine Verrechnung mit Mitteln aus der Kreisumlage sei nicht möglich. Auch seien die geplanten Überschüsse der Kommunen zum Teil äußerst knapp kalkuliert und müssten in der Haushaltsdurchführung erst erwirtschaftet werden.

 

Herr Becker teilte abschließend mit, dass der Antrag zunächst zurückgestellt werde und auf einen späteren Zeitpunkt vertagt werden soll.