Beschluss:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag, den vorliegenden Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der offenen Ganztagsschule an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss zu beschließen.

 

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass die Änderung der hier vorliegenden Satzung nur für das aktuelle Schuljahr und nicht für das nächste Schuljahr gelte. Für das nächste Jahr werde eine neue Satzung beschlossen.

 

Kreistagsabgeordnet Sabine Kühl bat darum, § 3 Abs. 2 Satz 1 wie folgt zu erweitern:

Ein Kind kann durch die Schulleitung von der Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung ausgeschlossen werden, insbesondere wenn

Das Verhalten des Kindes eine weitere Teilnahme nicht zulässt, sofern das Verhalten nicht durch Erkrankung oder Behinderung verursacht wird.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass die Entscheidung durch die Schulleitung, nicht durch den Leiter der offenen Ganztagsschule, erfolge. Die Schulleitung einer Förderschule werde den Förderbedarf des Kindes für die besonderen Anforderungen, die für das Kind zu erfüllen sind berücksichtigen. Für die Anpassung der Satzung für das nächste Schuljahr werde eine solche Formulierung berücksichtigt. Jetzt könne die Stadt Dormagen darüber informiert werden.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Schmitz kündigte an, dass die Beratung über die Satzung des nächsten Schuljahres auf der Tagesordnung des Schulausschusses am 14.05.2019 auf der Tagesordnung stehe und beraten werde.

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich schlug vor, dass die Stadt Dormagen über diese Bedenken und den Wunsch einer Erweiterung der Satzung informiert werden sollte.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke bestätigte dies.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig