Protokoll:

Kreisdirektor Brügge stellte den Umsetzungsstand und die weiteren geplanten Maßnahmen zum Bundesteilhabegesetz vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.

Auf Nachfrage von Kreistagsabgeordneten Bartsch führte er aus, dass er zuversichtlich sei, dass die Leistungen in der vorgesehen Form am 01.01.2020 zur Verfügung stünden. Es sei allerdings mit Änderungen insbesondere durch einen administrativen Mehraufwand für die behinderten Menschen bzw. deren Betreuer zu rechnen. Die sei der neuen Systematik geschuldet und letztlich auch gelebte Inklusion.
Auf die Frage, ob der Landschaftsverband in allen Bereichen vorbereitet sei, teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass die Frühförderung
vorübergehend bis 2022 durch den LVR auf die Kreise und kreisfreien Städte delegiert werde.

Kreistagsabgeordnete Stein-Ulrich kündigte eine Anfrage für den Kreistag an. Es werde um Fragen zu § 112 BTHG - Teilhabe am offenen Ganztag gehen.