Sitzung: 16.05.2019 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/3255/XVI/2019
Protokoll:
Kreisdirektor Brügge
stellte den Umsetzungsstand und die weiteren geplanten Maßnahmen zum
Bundesteilhabegesetz vor. Die Präsentation ist als Anlage beigefügt.
Auf Nachfrage von
Kreistagsabgeordneten Bartsch führte er aus, dass er zuversichtlich sei, dass
die Leistungen in der vorgesehen Form am 01.01.2020 zur Verfügung stünden. Es
sei allerdings mit Änderungen insbesondere durch einen administrativen
Mehraufwand für die behinderten Menschen bzw. deren Betreuer zu rechnen. Die
sei der neuen Systematik geschuldet und letztlich auch gelebte Inklusion.
Auf die Frage, ob der Landschaftsverband in allen Bereichen vorbereitet sei,
teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass die Frühförderung vorübergehend bis 2022 durch den LVR auf die Kreise und kreisfreien
Städte delegiert werde.
Kreistagsabgeordnete
Stein-Ulrich kündigte eine Anfrage für den Kreistag an. Es werde um Fragen zu §
112 BTHG - Teilhabe am offenen Ganztag gehen.