Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler erteilte Herrn Christoph Jansen in dessen Eigenschaft als Leiter der (Straßen NRW -) Niederlassung Mönchengladbach das Wort.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die ausführliche Präsentation, in deren Rahmen eine detaillierte Vorstellung der Aufgaben und der Behördenstruktur der Regionalniederlassung Niederrhein erfolgte und darüber hinaus die wichtigsten Planungs- und Bauprojekte im Rhein Kreis Neuss vorgestellt wurden, ist als Anlage 1 dieser Niederschrift beigefügt.

 

Nachfolgend eine Zusammenfassung der Erörterung im Ausschuss:

 

Ausschussmitglied Jung erkundigte sich danach, ob es von zuständiger Stelle aus Überlegungen gebe, im Rahmen des Ausbaus der A 57 die Autobahnanschlussstelle Krefeld-Oppum als Autobahnkreuz umzubauen.

Dies verneinte Herr Jansen mit Hinweis darauf, dass allerdings vorgesehen sei, die Bundesstraße 288 in Richtung Mündelheim auszubauen. Auch hierdurch werde der Verkehrsfluss in Richtung Duisburg verbessert.

 

Ausschussmitglied Fischer erklärte, angesichts des beträchtlichen Planungsvolumens bleibe zu hoffen, dass möglichst eine Vielzahl der vorgesehenen Maßnahmen im hiesigen Autobahnnetz auch zeitnah umgesetzt würden. Von herausragender Wichtigkeit sei insbesondere, dass der kreisseits seit vielen Jahren geplante Neubau der Anschlussstelle Dormagen-Delrath im Zuge des sechsstreifigen Ausbaus der A 57 realisiert werden könne.

Seitens der Regionalniederlassung Niederrhein zeigte sich Herr Jansen zuversichtlich, dass beide Projekte, zum einen der sechsstreifige Ausbau des sog. Abschnittes Chorweiler als auch die Neuanlage der Anschlussstelle Delrath, in naher Zukunft umgesetzt werden könnten. Zu beachten sei allerdings, dass es sich um zwei getrennte Maßnahmen verschiedener Vorhabenträger handele, die wiederum in zwei separaten Planfeststellungsverfahren in die spätere Bauphase überzuleiten seien. Aus seiner Sicht seien die Straßenbauprojekte allerdings intensivst aufeinander abgestimmt und weitestgehend koordiniert. Es verstehe sich von selbst, dass deren Realisierung nach der Erlangung des Baurechts parallel und harmonisiert zu erfolgen habe.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Nesselrode führte Herr Jansen aus, dass nach seinem Kenntnisstand die - beide Maßnahmen betreffende - Störfallproblematik abwägungsfest geklärt sei. Ohne den beantragten Planfeststellungsbeschlüssen vorgreifen zu wollen, gehe er davon aus, dass eine immissionsschutzrechtliche Abwägung zugunsten des sechsstreifigen Autobahnausbaus (A 57) wie auch der Anschlussstelle Delrath getroffen werden könnte.

 

Ausschussmitglied Bäumken kritisierte, dass es seines Erachtens beim kürzlich abgeschlossenen Ausbau des Autobahnkreuzes Holz versäumt worden sei, geeignete Querungsmöglichkeiten für den Radverkehr zu schaffen.

 

Herr Jansen zeigte Verständnis für die diesbezüglich vorgetragene Kritik. Es dürfe hierbei jedoch nicht übersehen werden, dass die eigentliche Planung für den tagebaubedingten Ausbau des Autobahnkreuzes Holz (A 61 Abschnitt) bereits 1 ½ Jahrzehnte alt sei. Diese Planung sei insoweit nicht mit aktuellen und künftigen Standards in Bezug auf die begleitenden Bedürfnisse der Naherholung und des Radverkehrs vergleichbar.

 

Zu den von Ausschussmitglied Becker aufgeworfenen Fragen, ob im Rahmen des vorgesehenen Ausbaus der A 57 zwischen dem Autobahnkreuz Neuss-West und dem Autobahnkreuz Neuss-Süd auch notwendige Ausweichstellen geschaffen würden und ob in diesem Rahmen auch der Ausbau der Autobahnkreuzes Neuss-West in Angriff genommen werde, führte Herr Jansen aus, dass neben den durchgehenden Fahrstreifen auch sogenannte Verflechtungsstreifen eingerichtet würden, so dass dort insgesamt ein 10-streifiger Straßenquerschnitt realisiert werde. Was den angesprochenen Ausbau des Autobahnkreuzes Neuss-West anbelange, komme erschwerend hinzu, dass der Ausbau dieses Kreuzes nach derzeitigem Stand erst im Zusammenhang mit dem Ausbau der A 46 zwischen Holz und Neuss-West eingeplant sei. Da die verkehrliche Notwendigkeit des Ausbaues des Kreuzes Neuss-West allerdings außer Frage stehe, so Herr Jansen weiter, werde man alles daran setzen, dass zumindest der Autobahnkreuzausbau (Neuss-West) eine höhere Priorisierung (als derzeit) vom Bund erfahre und gegebenenfalls vorgezogen werde.

 

Ausschussmitglied Becker thematisierte die in der Präsentation angesprochene Sanierung der B 9 im Neusser Süden / Dormagener Norden. Bevor man dieses Projekt angehe, sei es unausweichlich, ein belastbares Verkehrskonzept zu entwickeln, was insbesondere für den Bereich Uedesheim gelte. Ausschussmitglied Becker mahnte zur Sensibilisierung der besonderen Verkehrsproblematik in diesem Bereich der B 9. Keinesfalls dürften die berechtigten Interessen der ortsansässigen Bevölkerung, die sich bereits heute mit einer Vielzahl von gewerblichen und verkehrlichen Projekten konfrontiert sehe, vernachlässigt werden. Seitens der Regionalniederlassung Niederrhein führte Herr Jansen aus, dass sich der Landesbetrieb der besonderen Problematik im Zusammenhang mit der geplanten, derzeit jedoch noch nicht abschließend projektierten Maßnahme bewusst sei. Insbesondere gelte es, ein belastbares Sanierungskonzept für diesen Abschnitt der B 9 in enger Abstimmung mit den betroffenen Kommunen und deren Straßenverkehrsbehörden zu erarbeiten.

Hinsichtlich der u. a. in der Präsentation angesprochenen Planung der L 361 n merkte Ausschussmitglied Dorok kritisch an, dass die geplante Trasse der Ortsumgehung Wevelinghoven-Kapellen bekanntlich in der ortsansässigen Bevölkerung hochumstritten sei. Eine gegen die Planung gerichtete Petition könne sich auf mehr als 2000 Unterschriften stützen. Insbesondere die ökologischen Auswirkungen der geplanten Trassierung stießen vor Ort auf massiven Widerstand der Bevölkerung, der sich in verschiedenen Protestaktionen widerspiegele.

Für die Regionalniederlassung Niederrhein gab Herr Jansen diesbezüglich zu bedenken, dass die L 361 n im aktuellen Landesstraßenbedarfsplan (mit Stufe 1) vordringlich gelistet sei. Die Straßenbauverwaltung sei deshalb planerisch zunächst mit der Grundlagenermittlung beauftragt. Letztendlich gelte es, die verkehrlichen, ökologischen und sonstigen Aspekte der Planung zu ermitteln und in die weitere Planung einfließen zu lassen. Hierzu werde derzeit an einer Aktualisierung des Verkehrsgutachtens unter Berücksichtigung des Prognosejahres 2030 gearbeitet. Parallel hierzu erfolge eine aktualisierende Kartierung des dortigen Naturraums, wobei unbestreitbar sei, dass die Trasse einen besonders sensiblen Landschaftsraum tangiere.

Bei aller Kritik, so Herr Jansen weiter, dürften jedoch die angestrebten positiven Aspekte der Planung nicht von vornherein ausgeblendet werden.

 

Auf Frage von Ausschussmitglied Graf von Nesselrode zur Ortsumgehung Allrath im Zuge der B 59 n erläuterte Herr Jansen, dass zum jetzigen Zeitpunkt weder die exakte Linienführung bzw. Trassierung noch hiermit einhergehend eine konkrete Gradiente für die Ortsumgehung Allrath feststehe. Man befinde sich bei dieser Planung ganz am Anfang und werde zu gegebener Zeit zur Grundlagenermittlung eine umfassende Umweltverträglichkeitsstudie durchführen. Erst hiernach seien verlässliche Aussagen zum exakten Trassenverlauf wie zum Erfordernis etwaiger Lärmschutzmaßnahmen möglich.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann zeigte sich erfreut über die in der Präsentation getroffenen Aussage, derzufolge der Knotenpunkt L 280 / L 380 noch diesjährig, voraussichtlich im Sommer d. J., entsprechend der bekannten Planung umgebaut und somit verkehrstechnisch ertüchtigt werde.

Angesprochen auf den geplanten Lückenschluss im Verlauf des Radweges entlang der K 12 führte Kreisbaudirektor Ludwig aus, dass die Radwegeplanung für den von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann angesprochenen Abschnitt derzeit auf der der Bebauung zugewandten (Süd-)Seite vom Kreistiefbauamt planerisch überarbeitet werde.

 

Man sei sich sicher, dass der Bezirksregierung die überarbeiteten Planunterlagen als Ergänzung zum dort bereits eingereichten Zuwendungsantrag bis Ende des Jahres vorgelegt werden.

 

Ausschussmitglied Hugo-Wissemann plädierte für eine optimierende signaltechnische Steuerung bzw. eine verbesserte Ampelschaltung im Zuge der B 9. Konkrete angesprochen war hier die Kreuzung Fuggerstraße / B 9 / Rheinfährstraße in Uedesheim sowie die Kreuzung Europastraße / B 9 / Rheinfelderstraße in Dormagen. Zu den von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann angesprochenen Verbesserungsvorschlägen erfolgte seitens Herrn Jansen der Hinweis, dass die vorhandenen signaltechnischen Programme jederzeit einer Überprüfung unterzogen werden könnten. Fraglich sei hingegen, ob die angesprochenen Knotenpunkte bzw. der betreffende Streckenabschnitt der B 9 unter Berücksichtigung der vorhandenen, tendenziell ungünstigen Rahmenbedingungen in Bezug auf den Verkehrsfluss signifikant verbessert werden könnten. Erschwerend hinzukomme, dass zumindest bis auf Weiteres der Autobahnabfluss infolge der Bauarbeiten auf der Fleher Brücke erschwert sei.

 

An diese Ausführungen anknüpfend forderte auch Ausschussmitglied Fischer nach probaten Mitteln zu suchen, die zu einer Verbesserung des Verkehrsflusses auf der B 9 zwischen Dormagen und Uedesheim beitragen können. Gegenstand seiner weiteren Anmerkungen zur Verkehrssituation im südlichen Neusser Stadtgebiet war die Staubelastung auf der K 30 / Tucherstraße sowie der mangelhafte Zustand der Fahrbahn der L 380 zwischen Neuss-Allerheiligen und Dormagen-Nievenheim.

 

Herr Jansen führte hierzu aus, dass zumindest ein größerer Teilabschnitt der L 380 bereits im nächsten Jahr (2020) zur Sanierung vorgesehen sei, ohne konkret zu wissen, ob es sich hierbei um den zuvor angesprochenen Abschnitt handele.

Ergänzend hierzu unterstrich KBD Ludwig die bereits heute festzustellende verkehrliche Aus- bzw. Überlastung der K 30 / Tucherstraße. Erwiesenermaßen befinde sich dieser Abschnitt der K 30 bereits heute im oberen Bereich seiner verkehrlichen Leistungsfähigkeit. Überdies sei fraglich, ob mit einer (grunderwerberfordernden) Querschnittsaufweitung die Stauanfälligkeit der Tucherstraße beseitigt werden könne. Sicher sei aber, dass die K 30 spätestens nach Inbetriebnahme der geplanten Anschlussstelle Delrath eine spürbare Entlastung erfahren werde.

 

In Bezug auf die Verkehrssituation auf der K 30 müsse, so Ausschussmitglied Becker, auch in die Überlegungen einbezogen werden, die von der Tucherstraße in nordwestliche Richtung abzweigende Straße „Am Blankenwasser“ zu betrachten. Er plädiere insoweit für einen Umbau der heute signalgesteuerten Einmündung der Straße „Am Blankenwasser“ auf die B 9 zu einem Kreisverkehr, was potentiell zu einem verbesserten Verkehrsabfluss auf das übergeordnete Netz führe.

 

Nach weiteren Wortmeldungen von Ausschussmitglied Geroneit (zum Berghäuschenweg in Neuss), Hugo-Wissemann (zur Geschwindigkeitsreduzierung von Tempo 70 auf Tempo 50 auf der B 9 im Bereich der Radwegequerung vor Uedesheim) und Ausschussmitglied Stupp (Anregung, im Bereich der Einmündung der Hauptstraße auf die L 361 südlich von Neuenhausen für den dort wechselnden Radweg eine Querungshilfe bzw. eine Bedarfsampel einzurichten) sprach Ausschussvorsitzender Holler im Namen des Ausschusses seinen Dank an Herrn Christoph Jansen für dessen ausführliche Präsentation und seine Bereitschaft zur Beantwortung von Fragen aus.