Sitzung: 27.05.2019 Sportausschuss
Vorlage: 52/3281/XVI/2019
Beschluss:
Der Sportausschuss fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:
Die Ausbildung von
Übungsleiter/innen und Trainer/innen wird gemäß den Förderrichtlinien im Rahmen
des Übungsleiterzuschussverfahrens durch einen Festbetrag gefördert. Dieser liegt
bei der C-Lizenz bei bis zu 100 €, bei der B-Lizenz bei bis zu 250 € und bei
der A-Lizenz bei bis zu 300 € im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel.
Protokoll:
Herr Welter verweist auf die
ausführliche Sitzungsvorlage. Herr
Buchartz hält fest, dass die entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt
sind. Dem vorgeschlagenen Förderprocedere stimmt die CDU-Fraktion zu; es
handelt sich um ein gutes, unbürokratisches Verfahren. Frau Fayaz moniert, dass in der Sitzungsvorlage steht, dass der CDU/FDP-Antrag
zur Unterstützung der Übungsleiter gleichzeitig mit dem Antrag der
Grünen-Fraktion an den Finanzausschuss gestellt worden sei. Dies ist falsch,
der Grünen-Antrag wurde 1 ½ Wochen vorher gestellt. Aber man ist letztlich
froh, dass die notwendigen Gelder bereitgestellt worden sind. Da man aber nicht
nur die Vereine entlasten will, sollten auch die Fortbildungskosten zur Hälfte
bezuschusst werden, gedeckelt bei 150 € pro Förderung. Herr Buchartz weist darauf hin, dass für diese Förderung zu wenige
Gelder zur Verfügung stehen. Herr Rehse
begrüßt die vorgesehene Förderung. Das Problem bei den Vereinen ist aber
häufig, überhaupt noch Personen zu finden, die diese Ausbildungen machen. Eine
entsprechende Werbekampagne des KSB könnte hier hilfreich sein.
Auf Nachfrage von Herrn Leese
bestätigt Herr Brügge, dass bei
alleine 750 Fortbildungen beim KSB (zuzüglich der Maßnahmen in den
Sportfachverbänden) nur marginale Förderungen pro Person ankämen. Des Weiteren
würde dies zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen. Aus
diesem Grund würde die Verwaltung die Konzentration auf die Förderung von
Ausbildungen befürworten. Herr Markert
nimmt daraufhin den Ergänzungsantrag seiner Fraktion zurück. Die Förderung der
Fortbildungskosten würde aber voraussichtlich zukünftig nochmals in die
Etatberatungen einfließen.