Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss wird beauftragt, Gespräche mit den Bürgermeistern der Kreisjugendamtskommunen Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zu führen, um die Beitragsfreigrenze für KiTa-Elternbeiträge von bisher 20.000 Euro auf einen angemessenen Wert, der sich an den anderen Kommunen im Kreis orientiert, zu erhöhen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt Gespräche mit allen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen, über eine kreisweite Angleichung der Beitragssatzungen, aufzunehmen.

 


Protokoll:

Herr Becker erläuterte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über die Entlastung bei den KiTa-Elternbeiträgen. In anderen Kommunen innerhalb des Rhein-Kreises Neuss habe eine Entlastung der geringverdienen Eltern bereits stattgefunden.

 

Herr Lonnes teilte dazu mit, dass das Thema bereits aus dem Finanzausschuss bekannt sei. Für die Haushaltsjahre 2019/2020 seien sich die Bürgermeister von Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen einig gewesen, bei den bisherigen Einkommensgrenzen zu bleiben. Der Bürgermeister von Rommerskirchen habe jedoch bereits mitgeteilt, dass eine Anpassung der Untergrenzen vorstellbar wäre. Für den 09.08. sei ein entsprechendes Gespräch mit den Bürgermeistern anberaumt, um das Thema für das neue Haushaltsjahr 2021 zu konkretisieren. Der Jugendhilfeausschuss, sowie der Finanzausschuss werden über das Ergebnis des Gesprächs informiert.

Weiter gab er dabei zu bedenken, dass die Belastung der Kommunen steige. Die Beitragssätze in der niedrigsten Stufe seien ohnehin gering und es werde viel Gegenleistung dafür geboten. Die Staffelung der unteren Beitragssätze sehe aktuell wie folgt aus:

 

20.000,- € bis 25.000,- €

24,- €

25.000,- € bis 35.000,- €

29,- €

35.000,- € bis 45.000,- €

43,- €

 

 

Generell gelte, dass eine Reduzierung des Beitrags nicht ohne Einverständnis der betroffenen Kommunen möglich sei.

 

Herr Schmitz begrüßte den Antrag der Grünen und teilte mit, dass die Aufnahme der Gespräche wünschenswert sei.

 

Herr Wappenschmidt erklärte, dass der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wortwörtlich von einem Antrag der CDU und FDP Fraktion im letzten Finanzausschuss abgeschrieben worden sei und man ihn schon deshalb befürworten solle. Er merkte an, dass ein Beschluss zu Lasten der drei Kommunen aus dem Jugendamtsbezirk nur mit deren Zustimmung erfolgen soll. Sinnvoll sei zudem eine kreisweite Angleichung der Beitragssatzung und er bat die Verwaltung um Aufnahme entsprechender Verhandlungen.

 

Herr Becker gab zu bedenken, dass für Familien mit geringem Einkommen auch ein geringer Beitragssatz viel ausmacht. Eine Angleichung der Beitragssätze im gesamten Kreisgebiet sei begrüßenswert, jedoch sei das Niveau zum jetzigen Zeitpunkt sehr unterschiedlich.

 

Herr Schmitz informierte, dass der Schulausschuss für den OGS Bereich eine Angleichung der untersten Einkommensgrenze auf 30.000 €, entsprechend der Beitragssatzung der Stadt Dormagen, vorgenommen habe.

 

Herr Lonnes erklärte, dass er eine kreisweite Angleichung der Beitragssatzungen für vorteilhaft halte. Gleichzeitig solle man auch, hinsichtlich der verschiedenen Regelungen über die beitragsfreien Zeiten, die Gesamtsituation aus Sicht der Familien für Kinder von der Geburt bis zum Wechsel in die Sekundarstufe, im Auge behalten. Er wies darauf hin, dass die Bürgermeisterkonferenz sich mit diesem Thema befasse und einen Vergleich der Beitragssatzungen für das Kindergartenjahr 2019/2020 angefordert habe.

 

Abschließend ließ Herr Rosellen über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ergänzt mit dem Auftrag an die Verwaltung zur Aufnahme kreisweiter Gespräche über eine Angleichung der Beitragssatzungen, abstimmen. Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: