Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Manfred Haag erklärte, dass nicht nachvollziehbar sei, was mit der Gesellschaft passieren solle. Lediglich zwei Kommunen hätten Interesse bekundet. Da stelle sich die Frage, warum die beiden Kommunen nicht alleine agieren. Er fragte, ob bei der Gesellschaft das Vergaberecht eingehalten werde und ob die Bürger kostenlos, beispielsweise bei der Gründung einer Genossenschaft, beraten würden. Aus dem Konzept sei nicht klar geworden, wie ohne Grundstücke kostengünstig gebaut werden solle.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass andere Kommunen auch Baugrundstücke besitzen würden. Eine kostenlose Beratung sei bisher nicht vorgesehen, dazu könne der Verband für Wohnungswirtschaft informieren. Bei dem vorgelegten Konzept würden die Kommunen Eigentümer ihrer Grundstücke bleiben und die Möglichkeit haben die Mieter zu bestimmen. Dies sei damals ein Kritikpunkt an der vorgeschlagenen Wohnungsbaugesellschaft gewesen, der nun ausgeräumt worden sei. Die Kommunen hätten in den vergangenen Jahren die Möglichkeit gehabt zu bauen. Dies sei nicht erfolgt. In dem vorgelegten Fall würden die normalen Vergabevorschriften nicht gelten, da auch Private die Leistung in Anspruch nehmen könnten. In den vergangenen Jahren seien kaum neue Genossenschaften gegründet worden und die vorhandenen Genossenschaften seien am Limit. Für die Gründung einer Genossenschaft werde zudem ein gewisses Stammkapital benötigt. Dies sei beim Kreis nicht vorhanden, weshalb sich am Prinzip der Kostenerstattung bedienen werden müsse. Das Konzept sei selbstverständlich nur ein Ventil und könne nicht den gesamten Bedarf decken.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel hinterfragte, warum die Kommunen eine Kostenerstattung bezahlen sollten, wenn sie selbst tätig werden könnten. Daraus lasse sich kein Mehrwert erkennen. Das Konzept lasse mehr Fragen offen, als es beantworte. Die Aufgabenwahrnehmung als Bewilligungsbehörde würde sich, wenn die Mittel knapper werden, in einer Konkurrenzsituation rechtlich schwierig gestalten. Ebenfalls sei es schwierig zu erklären, warum bisher eine kostenfreie Bratung angeboten werden konnte und später Kosten erhoben würden. Das Konzept müsste verbindlich beschreiben wie die Organisation und die Preissegmente aussehen würden, um preisgünstiges Bauen zu definieren. Dazu bestehe weiterhin Beratungsbedarf. Die Vorlage stelle kein vernünftig belastbares Konzept dar. Folglich könne die SPD-Kreistagsfraktion dem nicht zustimmen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke merkte an, dass die Gesellschaft eine völlig andere Aufgabe als die Wohnungsbauförderung hätte. Um die Gesellschaft wirtschaftlich zu betreiben, müsse im Zweifel neben dem geförderten Wohnraum auch freier Wohnraum entstehen, damit sich die Gesamtkosten finanzieren. Folglich müsse in allen Segmenten gebaut werden. Die Kommunen hätten in der Vergangenheit zwar einerseits erklärt, dass sie den Bedarf alleine decken könnten, dies sei bis heute aber nicht erfolgt. Die neue Gesellschaft solle die Städte und Gemeinden in ihren Bemühungen unterstützen. Ein Mehrwert ergebe sich beispielsweise durch die Zentralisierung der Verwaltungskosten für die Gebäude.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Dieter Welsink meinte, dass die SPD-Kreistagsfraktion im Kreisausschuss angekündigt habe zu dem Konzept einen Fragenkatalog zu erarbeiten. Dieser liege bis heute nicht vor. Die CDU-Kreistagsfraktion sei entscheidungsreif. Der Rhein-Kreis Neuss müsse in seiner Verantwortung eigene Konzepte umsetzen, wenn im Markt nicht das Notwendige vorhanden sei. In den Kommunen werde der Bedarfsentwicklung nicht Rechnung getragen. Die Diskussion bestehe bereits seit zwei Jahren. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt nehme stetig zu und gehe zu Lasten der Bürger im Rhein-Kreis Neuss. Die CDU-Kreistagsfraktion sehe das vorgelegte Konzept als Chance dem Bedarf gerecht zu können.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke berichtete, dass im Regionalrat bereits Wünsche für eine Landeswohnungsbaugesellschaft geäußert worden seien. Mit dem vorgelegten Konzept bestünde der Vorteil, dass die Kommunen Eigentümer bleiben würden und Einfluss auf die Mieterauswahl hätten.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erklärte, dass die Kreistagsfraktion UWG/Die Aktive seit Jahren eine Wohnungsbaugesellschaft beantrage und fordere. Bis 2030 würden 20.000 Wohneinheiten benötigt. Davon alleine 10.000 Wohneinheiten in Neuss. Wichtig sei, dass netto mehr Wohnraum entstehe. Das vorgelegte Konzept erfülle nicht die Ansprüche der Fraktion, da keine koordinierende Servicegesellschaft oder eine Wohnungsbaugesellschaft mit den Kommunen als Hauptakteuren gegründet werden solle. Die Idee sei gewesen, dass der Kreis mit einer Wohnungsbaugesellschaft selbst tätig werde, da die Kommunen es nicht hinbekommen den Bedarf zu decken. Zudem solle der Rhein-Kreis Neuss als Vermieter sich die Mieter aussuchen dürfen, um sicherzustellen, dass an Bürger aus dem Rhein-Kreis Neuss vermietet werde. Seit zwei Jahren drehe sich die Diskussion im Kreis und von Beginn an sei klar gewesen, dass die Bürgermeister einer Wohnungsbaugesellschaft nicht zustimmen würden. Er beantragte aufzunehmen, dass der Kreis das Ziel verfolge selbst Grundstücke zu erwerben und diese Grundstücke über die Servicegesellschaft insbesondere als preisgünstigen Wohnraum bebauen zu lassen. Der Abänderungsantrag solle sicherstellen, dass der Kreis den Takt vorgebe und selbst tätig werde.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer meinte, dass die Interessen im Kreis unterschiedlich seien und deswegen die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft nicht machbar sei. Wichtig sei, dass bezahlbares Wohnen Teil eines nachhaltigen Gesamtkonzeptes werde. Er verstehe die Beschlussempfehlung so, dass erst eine Weiterentwicklung des Konzeptes stattfinde und dann erst eine Satzung erarbeitet werde. Insofern sei der Vorschlag der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Genossenschaftsanteile in die Entwicklung mit aufzunehmen. Pro Jahr würden in der Bundesrepublik Deutschland 90 neue Genossenschaften im Bereich Bauen gegründet.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass auch Bürger, die eine Genossenschaft gründen möchten, sich beispielsweise den Architekten, die auf preisgünstigen Wohnraum spezialisiert sind, bedienen könnten. Es solle keine neue Abteilung geschaffen werden. Die Bitte sei gewesen, dass der Bauverein kreisweit diese Aufgaben wahrnehme, nach Möglichkeit auch mit einer eigenen Gesellschaft. Dies sei bisher nicht machbar. Es komme drauf an, dass das Thema nicht nur verbal besetzt werde, sondern am Schluss auch preisgünstige Wohnungen entstehen.

 

Kreistagsangeordneter Dirk Rosellen verwies auf die bekannten Zahlen von fehlenden Wohnungen im Jahr 2030. Diese Zahlen zeigen, dass aktuell viel mehr passieren müsse. Es sei interessant, dass keine Eigentumsverschiebung nötig sei, private als auch gesellschaftliche Personen angesprochen würden und eine schlanke Gesellschaftsstruktur angedacht sei. Der Verband der Wohnungswirtschaft empfehle genau dieses Modell. Das Konzept schließe nicht aus, dass der Kreis selbst tätig werde. Da der Kreis bereits zwei Jahre über dieses Thema diskutiere, sollte er nun endlich tätig werden und einen Schritt weiter gehen. Die FDP-Kreistagsfraktion werde deswegen den Vorschlag unterstützen.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel merkte an, dass in den letzten Jahren nicht beraten, sondern lediglich das Problem beschrieben worden sei. Die SPD-Kreistagsfraktion habe in der Vergangenheit vorgeschlagen ein Bündnis für Wohnen ins Leben zu rufen und einen Wohnungsbaukoordinator einzusetzen, der in den Kommunen vorschlägt, wo gebaut werden könnte. Es sei Zeit verloren gegangen, weil das nicht gemacht worden sei. Die Illusion einer Kreiswohnungsbaugesellschaft sei an dieser Stelle krachend gescheitert. Wenn dem Vorschlag der SPD gefolgt worden wäre, hätte sich bereits etwas getan. Die Vorlage beinhalte in vielen Teilen den Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion. Eine Servicegesellschaft bringe allerdings keinen Mehrwert. Die beschriebene Leistung könne ein Wohnungsbaukoordinator kostenlos machen. Dafür werde keine Gesellschaft benötigt, die zusätzlich Kosten verursache. Nach den Informationen der SPD-Kreistagsfraktion seien bisher auch keine belastbaren Zustimmungen von Kommunen abgegeben worden. Das Thema bleibe nach wie vor dringend, werde allerdings mit diesem Konzept nicht gelöst.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zeigte sich überrascht, dass sich der Vorschlag der SPD-Kreistagsfraktion angeblich in der Vorlage wiederfinden würde, diese aber trotzdem abgelehnt werde. Er führte aus, dass in den zwei Jahren diskutiert worden sei und Inwis beauftragt worden sei den Städten und Gemeinden die Bedarfe aufzuzeigen. Der Kreis habe zudem die Städte und Gemeinden gebeten aufzuzeigen, welche Baugenehmigungen erteilt worden seien. In der Hinsicht sei der Kreis bereits koordinierend tätig gewesen. Er halte es für eine Illusion, dass ein Mitarbeiter des Kreises oder der Landrat den Städten und Gemeinden sagen könnte, wann und wo welche Bauten errichtet werden sollten.

 

Kreistagsabgeordneter Oliver Schulz erklärte, dass eine Servicegesellschaft allein keine einzige zusätzliche Wohnung schaffen würde. Das dürfe für den Rhein-Kreis Neuss kein Anlass sein, dieses Problem nicht selbst noch mehr in Angriff zu nehmen. Es dürfe nicht allein bei der Gründung der Gesellschaft bleiben und das Ziel aus den Augen verloren werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass die Gesellschaft zwar nicht unmittelbar baue, aber für andere die Möglichkeit zum Bauen biete. Der Kreis könne sich der Gesellschaft ebenfalls bedienen und als Bauherr tätig werden. Die Städte und Gemeinden hätten sich vehement dagegen gewehrt, sich zusammenzutun, könnten jedoch weiterhin auch selbst tätig werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Dieter Welsink betonte, dass derzeit ein erbärmlicher Zustand auf dem Wohnungsmarkt herrsche. Es seien keine kleineren bezahlbaren Wohnungen verfügbar, weshalb ein enormer Handlungsdruck bestehe. Die Entwicklung eines Konzeptes habe mehrere Phasen. Nach dem Beschlussvorschlag beauftrage der Kreis mit interessierten Kommunen das Konzept weiterzuentwickeln und eine Satzung zu erarbeiten. Erst dann werde entschieden, in welcher Form das Konzept verwirklicht werde. Wenn dem Beschlussvorschlag nicht gefolgt werde, werde auch das Thema beerdigt. Es seien viele Gespräche mit den Kommunen erfolgt und 3 Mio. € in den Kreishaushalt eingestellt worden, nicht um die Gesellschaft zu finanzieren, sondern um einen eigenen Bestand aufzubauen.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel meinte, dass die Servicegesellschaft allein nicht das richtige Instrument sei. Der Beschlussvorschlag müsse beinhalten, dass der Kreis das Ziel verfolge, schnellstens selbst Grundstücke zu erwerben. Ansonsten könne seine Fraktion dem nicht zustimmen.

 

Kreistagsabgeordneter Dr. Gert Ammermann erklärte, dass die Ergänzung im Beschlussvorschlag eine Vorwegbindung der Gesellschaft im Sinne des Gesellschaftszweckes sei. Das beschriebene System enthalte bereits die Option zum eigenen Grundstückserwerb. Er halte eine offene Beschlussfassung an der Stelle für sinnvoll.

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel hob hervor, dass eine offene Beschlussfassung nicht zielführend sei und den Kreis auf den ursprünglichen Beratungsstand zurückwerfe.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel beantragte, dass der Kreistag die Konzeption der Verwaltung zur Kenntnis nimmt und diese beauftragt, Stellungnahmen der Kreiskommunen einzuholen und dem Kreisausschuss vorzulegen.

Er habe mit allen Kommunen gesprochen und mehr Skepsis als Zustimmung zu dem Konzept erhalten, so Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel weiter. Die Servicegesellschaft sei in dieser Form überflüssig und nicht zielführend. Folglich könne den weiteren Schritten zur Gründung einer solchen Gesellschaft auch nicht zugestimmt werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte, dass der Kreis seit zwei Jahren vergebens versucht habe mit den Städten und Gemeinden eine einvernehmliche Regelung für eine Wohnungsbaugesellschaft zu finden. Dies sei nicht möglich gewesen. Deswegen solle eine Gesellschaft des Kreises entstehen, derer sich die Städte und Gemeinden, aber auch Private bedienen können.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer erklärte, dass die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte, zuerst über den Änderungs-, dann über den Ursprungs- und schließlich über den Ergänzungsantrag abstimmen zu lassen.