Beschluss:

Der Naturschutzbeirat gibt keine gesonderte Stellungnahme ab. Der Umweltbericht soll von der Kreisverwaltung im Rahmen des üblichen Verfahrens geprüft werden.

 


Protokoll:

Herr Lörner erläuterte den Tagesordnungspunkt entsprechend der Sitzungsvorlage. Er erinnerte daran, dass die Thematik bereits in der vorangegangenen Sitzung des Naturschutzbeirates diskutiert wurde. Er führte noch einmal aus, dass in Korschenbroich die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses für die Löschgruppe Pesch neben dem Friedhof am Ortsrand von Pesch geplant sei. Im Rahmen der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans sei zudem eine Anpassung des betroffenen Landschaftsschutzgebietes erforderlich. Herr Lörner erklärte, dass wenn der Kreistag als Träger der Landschaftsplanung der Änderung des Flächennutzungsplanes an dieser Stelle in eine Fläche für die Feuerwehr nicht widerspricht, das Landschaftsschutzgebiet jedenfalls für den betroffenen Bereich im Zuge eines darauffolgenden Bebauungsplanes aufgehoben werde.

 

In der vergangenen Sitzung des Naturschutzbeirates sei in der Diskussion kritisiert worden, dass der Planbegründung ein Brandschutzgutachten aus dem Jahr 2016 zugrunde gelegt worden sei, das im Hinblick auf die Untersuchung, in welchen Zeiträumen bestimmte Teile des Stadtgebietes von den Feuerwehrwachen erreicht werden können noch den derzeitigen Standort der Feuerwehrwache Kleinenbroich berücksichtigt habe und nicht den in der Planungs- und Umsetzungsphase befindlichen geänderten Standort am Ortsrand von Kleinenbroich.

 

Fraglich sei gewesen, ob durch die zukünftig näher an die Ortslage Pesch rückende Feuerwehrwache in Kleinenbroich die nun geplante neue Feuerwehrwache in Pesch weiterhin notwendig ist oder möglicherweise mit abgedeckt werden kann. Dieser Frage habe sich die Stadt Korschenbroich auf Wunsch des Beirates angenommen. Die Antwort sei der Sitzungsvorlage beigefügt. Aus der Stellungnahme der Stadt Korschenbroich gehe hervor, dass die zukünftige  verlagerte Feuerwehrwache Kleinenbroich zwar auf dem ersten Blick näher an Pesch liege, dabei aber auch zu berücksichtigen sei, dass die Feuerwehrleute in Kleinenbroich derzeit zu der innerorts gelegenen Feuerwehrwache relativ kurze Anreisezeiten hätten, die sich im Zuge der Verlagerung verlängern. Herr Lörner führte aus, dass für den Einsatz letztlich nicht allein relevant sei, wann die Feuerwehr aus der Wache ausrückt und zum Zielort gelangt, sondern es müsse auch berücksichtigt werden, dass die Feuerwehrleute zuerst zur Wache hin müssen, um dann die Geräte zu bemannen. Dadurch ergebe sich nicht wirklich eine Verbesserung der Eintreffzeiten der Kleinenbroicher Wache, weil sich zwar die Fahrzeiten von der Wache zum Einsatzort verändern, gleichzeitig aber auch die Fahrzeiten von Wohn- bzw. Arbeitsort zur Wache hin. Die Stadt stelle klar, dass sich durch die Neuplanung der Wache in Kleinenbroich insgesamt keine Veränderungen der Bewertung hinsichtlich der Notwendigkeit einer Wache in Pesch ergeben. Dem Prüfauftrag des Beirates sei damit entsprochen worden.

 

Innerhalb der Ortslage Pesch gebe es nach der Prüfung der Stadt keinen anderen geeigneten Standort für die Wache. Die Alternativstandorte hätten entweder eine zu ungünstige Erreichbarkeit oder wären im Hinblick auf den entstehenden Eingriff in Natur und Landschaft noch ungünstiger. Die neben dem Schützenplatz bestehende Grünfläche etwa hätte einen älteren Baumbestand, der nicht in Anspruch genommen werden soll. Herr Lörner stellte noch einmal klar, dass es keine Alternative zu einer neuen Feuerwehrwache in Pesch gebe, die den heutigen Anforderungen entspricht.

 

Die Ersatzaufforstungsverpflichtung auf der Fläche der geplanten Feuerwehrwache in Pesch werde weiter berücksichtigt.

 

Als Kreisverwaltung werde dem Kreistag empfohlen, der Planung nicht zu widersprechen, um die Errichtung des Feuerwehrhauses an dieser Stelle zu ermöglichen. Da es sich um kein Befreiungsverfahren, sondern um ein Planungsverfahren handle, ginge es hier nicht um die Frage, ob der Beirat Widerspruch erhebt oder nicht. Der Beirat sei als Vertreter der Belange von Natur und Landschaft beteiligt worden, um Gelegenheit dazu zu bekommen zu der Planung eine Stellungnahme abzugeben, die dann an den Kreistag weitergeleitet würde.

 

Herr Bolz erkundigte sich, inwieweit das Verfahren bereits fortgeschritten sei. Er fragte, ob es sich noch um eine Vorentwurfsplanung handle oder bereits die Offenlage stattgefunden habe. Herr Lörner erklärte, dass das Verfahren zwischenzeitlich gestoppt worden sei und sich noch vor der Offenlage befinde. Zunächst müssten auch noch weitere Unterlagen erstellt werden. Im Herbst oder Frühwinter würde voraussichtlich die Offenlage beschlossen werden, so dass diese entweder im Oktober oder Dezember durchgeführt werde. Herr Bolz erinnerte daran, dass der Umweltbericht noch nicht vorgelegt worden sei. Herr Lörner erläuterte, dass dies einer der Punkte sei, die noch ausstehen. Im weiteren Verfahren werde dieser als Kreisverwaltung geprüft werden. Es sei bereits die Empfehlung an die Stadt Korschenbroich kommuniziert worden, eine Eingrünung vorzunehmen, um die Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu mindern. Zur Bewertung der konkreten Eingriffe in Natur und Landschaft sei die Eingriffsbilanzierung abzuwarten. Es werde aufgrund der Waldfestsetzung ein forstrechtlicher Ausgleich stattfinden. Welche Kompensationsmaßnahmen darüber hinaus noch erforderlich werden, müsse noch geprüft werden. Er sehe hier aber auch kein Problem.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen erfolgten, stellte Herr Lörner fest, dass der Beirat mithin keine gesonderte Stellungnahme zu dem Verfahren abgegeben hat. Hiergegen gab es keine Einwendungen. Er sagte zu, die Anregung des Herrn Bolz hinsichtlich des Umweltberichtes zu berücksichtigen. Das Beteiligungsverfahren des Kreises laufe dann entsprechend weiter.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.