Protokoll:

Angesichts der heutigen letzten Sitzung des Beirates in der laufenden Wahlperiode erinnerte Vorsitzender Lechner an wesentliche Entscheidungen des Beirates in den letzten Jahren.

Noch aus dem Jahr 2004 sei der Antrag der Stadt Grevenbroich wegen einer Ergänzungssatzung in Gruissem gewesen. Zunächst abgelehnt, habe man später eine Einigung herbeigeführt, die der Situation vor Ort Rechnung trage und die Landschaft durch die Ausgleichsmaßnahmen aufwerte.

Eine interessante Planung, die nicht nur den Beirat jahrelang beschäftigt habe, sei der Parkplatz Zons gewesen. Nach mehrmaligen befristeten Zulassungen, habe man letztlich erreicht, dass die Stadt den vom Beirat bevorzugten Standort gewählt und den Parkplatz dort angelegt habe. Dies habe dazu geführt, dass die Zons umschließende Altstromrinne großflächig als Wiesen- und Weidengelände angelegt worden sei und sich nun erlebbar von den umliegenden Ackerflächen abhebe.

In einem Verfahren zur Umgestaltung des Golfplatzes Velderhof habe man erreicht, dass der Platz sich gut in die Landschaft einfüge. Interessanter Weise habe sich dort eine Population des Springfrosches in den Flächen angesiedelt.

Der umgesiedelte Betrieb Decker in Rommerskirchen Ramrath sei heute nach Fertigstellung der Außenanlagen als eine Aufwertung der Kulturlandschaft unmittelbar am Gillbach im Bereich der beiden alten Hofanlagen Haus Kamp und Ramrather Hof anzusehen.

Im Zuge des Ausbaus der A 57 werde ein Rückhaltebecken beseitigt, das als Laichbiotop für die Erdkrötenpopulation des Stadtwaldes diene. In zähen Verhandlungen habe man erreicht, dass Leitsysteme, Unterführungen und Ersatzlaichgewässer angelegt würden. Dies ermögliche eine gesicherte Vermehrung der Population.

Verschiedene Anträge zur Umgestaltung von Gut Gnadental und zur Erweiterung der Bepflanzung seien positiv entschieden worden. Die Anlage habe sich aus der Sicht der Kultur, wie auch der Natur  gut entwickelt.

Noch aus der letzten Wahlperiode stamme die Idee einer neuen Betriebszufahrt für die Firma Brata in Weckhoven. Man habe sich seinerzeit überlegt, hier eine südliche Linie zu wählen, um neben einer neuen Betriebszufahrt auch eine Entschärfung der Einmündung der L 154 bei Gut Eppinghoven zu erreichen. Dies sei der Stadt mitgeteilt worden. Der dann eingereichte Antrag habe jedoch eine Straße am Millischgraben unter dessen Querung vorgesehen. Die Vegetation sei hier ökologisch sehr wertvoll, der Millischgraben selbst ein Lebensraum für Amphibien, Libellen und als Leitlinie für Eisvogel usw. von Bedeutung. Diese Trasse sei abgelehnt worden. Vielmehr habe der Beirat sich für eine Befreiung für eine südliche Trasse ausgesprochen. Die Stadt Neuss habe dann eine Planung vorgelegt, die den Park von Gut Eppinghoven stark tangiere und nicht umsetzbar gewesen sei. Später sei der Entwurf einer Bauleitplanung für eine Trasse am Millischgraben vorgelegt worden. Mittlerweile sei die Betriebserweiterung des Unternehmens zugelassen worden, dies mit der problemlosen Erschließung über den Burgweg. Der Betrieb liege im Außenbereich. Eine Erweiterung sei baurechtlich hier nur bis zu 50 Prozent angemessen. Das Unternehmen sei über die Jahre jedoch in kleinen Schritten und dann zum Schluss noch einmal um 50 Prozent erweitert worden. Man habe die Trasse am Millischgraben aus landschaftsökologischen Gründen abgelehnt. Der Betreiber habe dann später betont, dass er die Trasse aus logistischen Gründen nicht mehr benötige. Er habe die Stadt gebeten, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen. Der Kreis sehe auch keinen Grund, bei fehlendem Interesse des Betreibers über die Ablehnung des Bauleitplanverfahrens zu entscheiden. Eine Petition in dieser Sache schwebe noch; er könne sich aber kein anderes Ergebnis vorstellen.

Auf Antrag des Beirats habe der Neersbroicher Auenwald als Naturschutzgebiet festgesetzt werden sollen. Hiergegen habe die Stadt Korschenbroich Einspruch erhoben, da man dies als Hindernis für die damals geplante A 44 angesehen habe, deren Ersatztrasse dann evtl. durch das Stadtgebiet geführt worden wäre. Die Stadt habe aber zugesagt, den Neersbroicher Wald wie ein Naturschutzgebiet zu behandeln.

Mehrfach habe man sich mit der Rennbahn Neuss zu befassen gehabt. Der letzte Antrag für einen Bürgerpark sei zustimmungsfähig gewesen; man habe sich aber die Einzelfallentscheidung über die Nutzungen im Landschaftsschutzgebiet vorbehalten. Man hoffe, dass der Park gut angenommen werde.

Im Fall des Bebauungsplanes Wasserweg der Stadt Korschenbroich sei mehrfach beraten worden. Hier sei zwar ein Teil des Landschaftsschutzgebietes aufgegeben worden, gleichzeitig aber das Bodendenkmal gesichert und für die Landschaft gewonnen. Man werde die Umsetzung beobachten.

Der Antrag des Beirates auf Unterschutzstellung des alten Sportplatzes Weckhoven habe zu einer Landschaftsplan-Änderung geführt, die zum Anfang der nächsten Wahlperiode im Kreistag beschlossen werden könne. Hier sei eine Verbindung der die Erft begleitenden Grünzüge gesichert worden.

Nach einer Änderung der alten Landschaftsschutzverordnungen stehe für die kommende Wahlperiode nun die Änderung der Landschaftspläne unter Aufnahme der aufrecht erhaltenen Gebiete an.