Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde stellt seine Entscheidung über die Planung zur Verlagerung des Schützenplatzes Kapellen bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für die L 361 zurück. Danach kann die Angelegenheit erneut beraten werden.


Protokoll:

Vorsitzender Lechner erklärte unter Hinweis auf die in der Einladung enthaltenen Karten, dass man mit der Zustimmung zu einer solchen Verlagerung eines Schützenplatzes eine Präjudizierung für den späteren Verlauf der geplanten Straße vornehme. Dies sei bedenklich. Richtig sei hier, bis zur Festlegung der Straßenführung zu warten, bis über den Schützenplatz entschieden werde, um dann die mit der Straße abgegrenzten Flächen zu kennen. Sonst lege man bereits jetzt fest, wie die Straße später verlaufen werde. Dies sei nicht richtig.

 

Herr Stiller wies darauf hin, dass die L 361 in dieser Form durch die Darstellung im Flächennutzungsplan der Stadt Grevenbroich linienbestimmt sei. Dies sei Grundlage für die Aufnahme in die Landesstraßenbedarfsplanung gewesen. Die Planung sei zurzeit in die Prioritätsstufe 1 eingestuft. Der Landesbetrieb leiste derzeit die Vorarbeit für die Planfeststellungsbeschluss. Die Trasse liege damit mit Ausnahme einer geringer Spielräume fest. Eine Verlegung des Schützenplatzes präjudiziere die Lage der Straße nicht. Die Linienbestimmung liege bereits einige Jahre zurück. Die Stadt Grevenbroich beabsichtige nun den entstehenden Zwischenraum für die Verlagerung des Schützenplatzes zu nutzen.

 

Der Vorsitzende betonte, dass man dennoch den Planfeststellungsbeschluss abwarten solle. Dann sei die Lage endgültig klar. Er könne sich nicht vorstellen, dass der Druck auf der Verlagerung so hoch sei, dass man nicht warten könne.

 

Beiratsmitglied Arndt befürchtete eine Ausweitung der Aktivitäten auf dem geplanten Schützenplatz, verbunden mit einer Ausweitung von z. B. Befestigungen hier im Außenbereich. Auch Sie rate dazu, vor einer so weit reichenden Entscheidung das Verfahren zur Straße abzuwarten.

 

Auf Bitte des Vorsitzenden erläuterte Herr Müller als Vertreter der Stadt Grevenbroich das Erfordernis einer Verlagerung des Schützenplatzes. Die geringe Größe des alten Platzes sei ersichtlich. Kapellen wachse schnell, es gebe viele Neubürger, die integriert werden müssten. Außer dem Schützenverein Kapellen könne aber praktisch kein anderer in die Integrationsarbeit einbezogener Verein einen zentralen Platz für seine Aktivitäten besitze, wie z. B. den Maimarkt oder das Pfingstfest. Die Stadt unterstütze daher die geäußerten Wünsche. Man verkenne nicht das Immissionsproblem. Dennoch sei es wichtig, zu wissen, ob man mit der vorbereitenden Bauleitplanung überhaupt weiter kommen könne, um die anstehenden Probleme zu lösen. Daher sei man an einer baldigen Entscheidung interessiert. Hinsichtlich der Straße gehe man nach dem Stand der Abstimmung davon aus, dass der Platz realisiert werden könne, ohne negative Auswirkungen auf die Straßenplanung zu haben.

Auf weitere Fragen aus dem Beirat erläuterte er weiter, dass Kapellen keinen ausgeprägten Innenstadtbereich besitze und derartige Feste mit vielen Besuchern nur auf einer solchen Freifläche veranstaltet werden könnten. Die Sportplätze könnten nicht genutzt werden, da sie anderen Nutzungen unterlägen und Schaden nehmen würden.

Möglich wäre auch eine Anlage des Platzes in Richtung des Bereiches Auf den Hundertmorgen. Es gebe aber auch eine etablierte Bevölkerung in Kapellen. Man wolle die Neubürger in den Ort hinein ziehen, nicht die bisherigen Bürger hinaus. Der neue und der alte Schützenplatz lägen nur wenig auseinander.

 

Der Vorsitzende schlug den Beschluss vor, bis zur Planfeststellung abzuwarten. Danach könne man darüber erneut beraten.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei einer Enthaltung