Protokoll:

Herr Schmitz nahm Stellung zu drei Anfragen, die das stellvertretende Beiratsmitglied Herr Behrens für die Beiratssitzung eingebracht hatte.

 

Die erste Anfrage bezog sich auf Gehölzschnittmaßnahmen im Bereich des Stadtbades Grevenbroich im Zeitraum nach dem 1. März. Herr Schmitz erklärte, dass der Sachverhalt auf eine Anzeige hin im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und einer Vernehmung der Beteiligten geprüft worden sei. Im Ergebnis habe keine Ordnungswidrigkeit vorgelegen. Der Großteil der Rodungen sei vor dem 1. März vorgenommen worden. Nach dem 1. März seien lediglich die verbleibenden Wurzelstöcke, Rasenflächen, ein einzelner Strauch sowie ein mit Efeu bewachsener Bahnschwellenbereich, der als Abtrennung aufgebaut worden sei, beseitigt worden. Dies sei wiederum als geringfügig im Sinne des § 39 Abs. 5 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz zu werten und könne damit nicht vorgeworfen werden.

 

Die zweite Anfrage betraf die Frage, weshalb die Hamsteraussetzung im Rekultivierungsbereich in Jüchen gescheitert sei. Herr Schmitz führte aus, dass die Deutsche Wildtier Stiftung den erforderlichen Antrag auf Genehmigung zur Aussetzung bei der Unteren Naturschutzbehörde gestellt habe, diesen dann aber während des Konsultationsverfahrens mit den betroffenen Bevölkerungskreisen zurückgezogen habe. In der Presse sei berichtet worden, dass dies aus Gründen der politischen Lage um den Braunkohletagebau so gewesen sei. In Rommerskirchen-Butzheim hingegen habe die Aussetzung funktioniert. Hier seien auch die versuchsweise in Gehegeform in Jüchen ausgesetzten Hamster untergebracht worden. Herr Behrens sagte, er hätte gehört, dass die Stadt Jüchen der Hamsteraussetzung in dem Gebiet nicht zugestimmt hätte. Herr Schmitz antwortete, dass er nicht spekulieren wolle, ob unüberwindbare Hindernisse bestanden. Weitere Hamsteraussetzungsbestrebungen im Rekultivierungsbereich würden aber sicherlich auch von den kommenden Entscheidungen zur zukünftigen Flächennutzung abhängen.

 

Die dritte Anfrage schließlich richtete sich auf den von RWE im Rekultivierungsgebiet angelegten Blühstreifen und ob dieser langfristig beispielsweise über den Erwerb durch eine Stiftung gesichert werden könne und so eine Biotopvernetzungsstruktur geschaffen werden könne. Herr Schmitz sagte, es seien zwar tolle Strukturen auf den Flächen angelegt worden, diese würden sich aber im Bereich der vorläufigen Bewirtschaftung befinden und zukünftig den Landwirten, die diese Flächen bewirtschaften sollen, übergeben werden. Einige Strukturen würden wieder verschwinden und zu ackerbaulich genutzten Flächen umgewandelt werden. Wenn diese Flächen erhalten werden sollen, müssten diese gekauft werden oder die Flächenbesitzer entsprechend entschädigt werden. Die Idee, dies über eine Stiftung zu regeln, sei eine gute Idee. Für den Erhalt der Blühstreifen müsste jedenfalls das Recht über die Flächen gesichert werden. Herr Klauth ergänzte, dass Rhein-Braun derzeit weder Flächen kauft noch verkauft. Herr Behrens erklärte, es handle sich um mehrjährige Streifen, die vor dem Hintergrund des Insektenschutzes sehr gut seien. Er wies darauf hin, dass diese Strukturen bereits bestehen und zum Erhalt dieser etwas von Seiten des Kreises getan werden sollte. Herr Schmitz sagte, dass an dieser Stelle noch geprüft werden müsse, ob dies über eine Stiftung geregelt werden könne oder ob z.B. durch den Naturschutzbeirat etwas Vergleichbares angeregt werden könne. Frau Arndt schlug vor, dass bei RWE angefragt werden könne, wie hier weiter vorgegangen werden kann. Herr Schmitz sagte, es würden noch Flurbereinigungsverfahren laufen. Gegebenenfalls würden die Landwirte ihre damaligen Flächen auch zurück haben wollen. Dies müsse noch abgewartet werden.

 

Frau Arndt erkundigte sich nach dem Ergebnis einer angezeigten Rodung im Brutschutzzeitraum in Neuss. Herr Schmitz erklärte, dass der Anzeige illegaler Beseitigungen von Gehölzen im Brutschutzzeitraum stets nachgegangen werde. Bei Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren würden aber aus gutem Grund nur sehr zurückhaltend Informationen nach außen gegeben werden. Die weitere Veranlassung richte sich nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens.

 

Herr Bolz fragte nach der weiteren Veranlassung seiner Anzeige zu Ablagerungen und Verschmutzungen an der „Langen Hecke“. Nach Beseitigung der alten Ablagerung durch den Kreis habe es erneut eine Zaunzerstörung gegeben. Herr Schmitz antwortete, er habe den Fall der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde zur ordnungsrechtlichen Verfolgung weitergeleitet sowie an das Amt für Entwicklungs- und Landschaftsplanung, das für die Betreuung der Flächen zuständig sei. Er kenne das Ergebnis aber nicht. Herr Bolz sagte, es gebe hier deutliche Hinweise auf einen Verursacher.

 

Frau Arndt berichtete, dass der niedergermanische Limes in Neuss auf dem Weg zum UNESCO Weltkulturerbe sei. Es gebe eine erste Planung, die in einem Ausschuss vorgestellt worden sei. Sie habe dabei feststellen müssen, dass die Planung vorsehe, in einem Landschaftsschutzgebiet in Uedesheim eine Schneise durch bewaldetes Gebiet zu schlagen und dort einen Holzsteg anzulegen. Bevor das Vorhaben in der Öffentlichkeit diskutiert werde, hätte sie dies gerne im Beirat besprochen. Anmerkung zur Niederschrift: Mit der Stadt Neuss wurde im Nachgang vereinbart, dass dieser Punkt in der nächsten Beiratssitzung am 11.02.2020 vorgestellt wird.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss der stellvertretende Vorsitzende Herr Klauth die Sitzung um 18:47 Uhr und wünschte allen Anwesenden eine gute Heimfahrt.