Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt bei zukünftigen Beratungsverfahren von Neu- und Umbaumaßnahmen nach dem Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen (APG NRW) die Betreiber von Pflegeeinrichtungen und ggf. auch deren Investoren oder Architekten auf die Sinnhaftigkeit der Schaffung hybrider Wohnformen (Schaffung von Wohnraum für junge Menschen im baulichen Kontext zu der Schaffung von Pflegeangeboten) hinzuweisen.

 


Protokoll:

Ausschussmitglied Sräga warb für den gemeinsamen Antrag der CDU und FDP- Fraktion.

Kreistagsabgeordneter Bartsch überlegte, den Antrag dahingehend abzuändern, das auf öffentlich geförderten Wohnraum abgestellt werde.

 

Kreistagsabgeordneter Thiel verstand den Sinn des Antrages nicht. Studenten und Auszubildende hätten sich bereits für einen Beruf entschieden, so dass die Intention aus dem Antrag ins Leere laufe. Darüber hinaus soll die Wohnungsproblematik durch die Kreiswohnungsbaugesellschaft gelöst werden. Auch sei eine Unterbringung in den Bewohnerzimmern aus finanzieller Sicht nicht sinnvoll.

 

Kreisdirektor Brügge erklärte, dass keine Unterbringung in den Bewohnerzimmern angedacht sei. Vielmehr stünde hier der Quartiersgedanke im Vordergrund. Allein dahingehend soll in den Gesprächen ein Hinweis erfolgen.

 

Ausschussmitglied Kresse bat darum, den Antrag so umzuformulieren, dass dieser auf „Wohnen gegen Hilfe“ abziele, hier gäbe es bereits entsprechende Projekte u.a. in Köln.

 

Kreistagsabgeordneter Thiel stellte den Antrag, die Verwaltung möge ein Projekt auflegen,  welches „Wohnen gegen Hilfe“ ermögliche. 
Hier bat Ausschussvorsitzende Brand darum, einen entsprechenden Antrag für die nächsten Sitzungen zu stellen.

 

Daraufhin bat Ausschussmitglied Kresse nun darum den Antrag wie folgt zu ergänzen:
„Die Kreisverwaltung wird auch beauftragt, „Wohnen gegen Hilfe“ im Rhein-Kreis Neuss zu unterstützen.“

Kreisdirektor Brügge erläuterte, dass dieser Antrag zum Beratungsgegenstand ein aliud darstelle und daher hier nicht behandelt werden könne, sondern eines gesonderten Tagesordnungspunktes bedürfe.

Schließlich schloss sich Ausschussmitglied Kresse der Feststellung der Ausschussvorsitzenden Brand an, dass es sich um zwei verschiedenen Anträge handeln würde.
Er zog daraufhin seinen Antrag zurück.

Ausschußvorsitzenden Brand stellte abschließend auch noch einmal klar, dass es eines gesonderten Antrages bedürfe, wenn die Verwaltung das Thema „Wohnen gegen Hilfe“ bearbeiten solle. 


Abstimmungsergebnis:

Mit einer Enthaltung einstimmig.