Protokoll:

Der Ausschussvorsitzende, Herr Schmitz begrüßte die Ausschussmitglieder, die Gäste und die Verwaltung. Gegen die Feststellung von Herrn Schmitz, dass die Einladung form- und fristgerecht erfolgt und der Ausschuss beschlussfähig sei, erhob Herr Ramakers Widerspruch.

 

Herr Ramakers wies darauf hin, dass er weder im Sitzungsraum noch im Raum der Vorbesprechung auf seine elektronischen Sitzungsunterlagen zugreifen könne, da in diesen Räumen kein Wlan verfügbar sei. Er könne daher seine Rechte als Ausschussmitglied nicht wahrnehmen. Das Öffnen der Einladung sei aus Gründen, die er nicht zu vertreten habe, nicht möglich. Der Sachverhalt wurde von anderen Mitgliedern des Schulausschusses bestätigt. Es wurde auch kritisiert, dass die Tischvorlagen, die in Session eingestellt worden seien, über Mandatos nicht aufgerufen werden konnten.

 

Frau Kühl fragte an, ob die Sitzung trotzdem stattfinden könne, z. B. indem die betroffenen Ausschussmitglieder über mobile Daten auf ihre Unterlagen zugreifen.

 

Herr Lonnes entschuldigte sich dafür, dass der digitale Zugang zu den Sitzungsunterlagen aus Gründen, die die Ausschussmitglieder nicht zu vertreten hätten, nicht sichergestellt werden könne. Die Verwaltung sei bereit, ihre Einladungsexemplare in Papierform den Ausschussmitgliedern, die Sitzungsunterlagen benötigen, zur Verfügung zu stellen.

 

Darüber hinaus erklärte er, dass die Übertragung der Daten aus Session in Mandatos zeitverzögert erfolge. Jedes Ausschussmitglied habe jedoch die Möglichkeit der Einsichtnahme über Session. Insofern sei dieser Einwand unberechtigt.

 

Auf Anfrage von Herrn Banse führte Herr Lonnes aus, dass zu einer ordnungsgemäßen Einladung nicht nur der fristgerechte Versand, sondern seit dem Beschluss des Kreistages zum elektronischen Einladungs- und Vorlagewesen auch der Zugang zu der elektronischen Einladung einschließlich der Anlagen im Sitzungsraum gehöre. Der Ausschussvorsitzende könne die ordnungsgemäße Einladung nicht feststellen, solange der Zugang zu den elektronischen Unterlagen im Sitzungsraum aus Gründen nicht gegeben sei, die nicht von den Ausschussmitgliedern zu vertreten sind, und dies von einem Ausschussmitglied beanstandet werde (§ 6 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Kreistages).

 

Daraufhin fragte Herr Schmitz, ob auch nach den Ausführungen von Herrn Lonnes und dessen Angebot, Papierexemplare der Einladung zur Verfügung zu stellen, jemand die Feststellung beanstande, dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgt sei.

 

Da Herr Ramakers seinen Widerspruch aufrecht erhielt, schloss Herr Schmitz die Sitzung um 17:15 Uhr.

 

Zur Vertagung der Beratungen wies Herr Lonnes darauf hin, dass die neue Sitzung vor der nächsten Sitzung des Kreistages am 18.12.2019 stattfinden müsse, da Beschlussempfehlungen an den Kreistag auf der Tagesordnung ständen.

 

Auf Anfrage von Herrn Banse bat Herr Lonnes die Sitzungsteilnehmer, sich in die Anwesenheitsliste einzutragen, da eine Sitzung stattgefunden habe.