Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Kreiskämmerer Graul verwies auf die der Einladung beigefügten Erläuterungen und Berechnungen, die Eckpunkte für das GFG 2020 sowie auf die gemeinsame Stellungnahme des LKT NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 25.07.2019.

Zwischenzeitlich wurden die Eckpunkte am 04.09.2019 in den Landtag NRW zur Beratung eingebracht.

 

Hervorzugheben sei, dass auch gegenüber dem GFG 2019 eine zusätzliche Dotierung des Steuerverbundes gegeben sei. Sowohl die originäre als auch die verteilbare Finanzausgleichsmasse seien gestiegen.  Mittlerweile würde ein Finanzvolumen von rund

12,7 Mio. € über das GFG 2020 an die Städte und Gemeinden verteilt. Insbesondere die vorzeitige Streichung des sogenannten „Kommunal-Soli“ trage mit 124 Mio. € zur Steigerung der Finanzausgleichsmasse bei.

 

Es sei erfreulich, dass die Umlagegrundlagen und die Steuerkraft gegenüber 2019 nochmals gestiegen seien, jedoch stünden erst mit Ablauf des Referenzzeitraumes zum 30.09.2019 die endgültigen Werte fest.

Auf Basis der derzeit vorliegenden Werte erhalte der Kreis gegenüber der Planung für 2020 einen Betrag i.H.v. von rund 3,9 Mio. € weniger an Schlüsselzuweisungen. Dafür sorgen die gestiegenen Umlagegrundlagen für einen Mitnahmeeffekt bei der Kreisumlage i.H.v. von voraussichtlich rund 7 Mio. €. Bei der Landschaftsumlage ergäbe sich gegenüber den Plandaten für 2020 ein geringerer Zahlbetrag von zurzeit 1,8 Mio €. Saldiert führe dies zu einer Verbesserung der Planungsannahmen 2020.

 

Die Verwaltung wies daraufhin, dass bei der Verbesserung bezüglich der Landschaftsumlage gemäß Kreistagsbeschluss 20/3190/XVI/2019 vom 27.03.2019 zu berücksichtigen sei, dass der auf den Rhein-Kreis Neuss entfallende Anteil nicht als Kreisumlage erhoben werde. Ferner sei durch die Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung im Bereich SGB II  bei der sogenannten Entlastungmilliarde von 3,3 % (veranschlagt im HH 2020) auf 2,7 % mit Verschlechterungen bei den Erträgen  gegenüber der Planung zu rechnen.

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Dr. Ammermann erläuterte der Kreiskämmerer, dass der bei der Haushaltsaufstellung 2019/2020 von der Verwaltung prognostizierten Entwicklung der Schlüsselzuweisungen und Umlagegrundlagen entgegen der Annahme der Bürgermeister und Bürgermeisterinnen keine Überbetonung der Risiken und Unterbetonung der Einnahmeerwartungen zugrunde lag. Vielmehr sei jetzt klar, dass die Schlüsselzuweisungen um fast 4 Mio. € niedriger ausfallen würden als veranschlagt. Bei der Prognose für die Umlagegrundlagen konnte den Einnahmeerwartungen Rechnung getragen werden.

Hinsichtlich der auch weiter bestehenden Forderung auf Anhebung des Verbundsatzes von derzeit 23 v.H. auf vormals 28,5 v.H. sowie die weiterhin zu kritisierende sogenannte „Einwohnerveredlung“ wurde auf die als Anlage beigefügte gemeinsame Stellungnahme des LKT NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 25.07.2019 verwiesen. Der Kreis schließe  sich vollinhaltlich dieser Stellungnahme an.