Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt die Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass der Kreis die Endabrechnung für das Jahr 2018 bekommen habe. Aus der Abrechnung resultiere, dass eine Nachforderung gegenüber dem Kreis bestehe. Die Städte und Gemeinden würden in der Summe etwa den gleichen Betrag über die Umsatzsteuer erhalten. Insgesamt würden die Städte und Gemeinden durch die Umsatzsteuerbeteiligung entlastet. Er wies darauf hin, dass im Jahr 2021 die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft prozentual sinke und die Städte und Gemeinden über die Umsatzsteuer prozentual mehr erhalten würden.