Beschluss:

Der Kreisausschuss berät die Vorlage der Verwaltung und nimmt diese zur Kenntnis.


Protokoll:

Herr Berthold Stern stellte anhand einer PowerPoint Präsentation das Unternehmen Humintech vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke fragte, ob die Firma Humintech bereits Erkenntnisse darüber habe, in welchen Bereichen in der Region Braunkohle in der Nähe zur Oberfläche vorhanden sei.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Christian Markert betonte, dass der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen daran gelegen ist, dass der Tagebau für die Rohstoffgewinnung nicht über das Jahr 2038 hinaus verlängert werde. Solange dieser Zeitplan eingehalten werde, bestünde die Möglichkeit an einer Lösung für die Firma zu arbeiten. Alles, was dazu diene Arbeitsplätze in der Region zu schaffen oder zu erhalten, sollte unterstützt werden. Entscheidend dafür müsse eine versachlichte Debatte darüber sein, wofür das Produkt von Humintech verwendet werden könne und ob dies dazu diene, auch aus chemischer Sicht, den Boden zu verbessern.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erläuterte, dass der Zugang zum Rohstoff derzeit an die Energieversorgung gekoppelt sei. Deswegen komme an dieser Stelle auch das Bergrecht zum Tragen, um den Umgang und weiteren Abbau zu regeln. Es sei aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehbar, dass RWE geringes Interesse habe die Firma zu unterstützen, da Humintech lediglich einen kleinen Kunden für RWE darstelle. Allerdings ende das Bergrecht mit der mit der Nutzung des Rohstoffes durch die Energieunternehmen. Dadurch stelle sich die Frage, wie der Zugang zum Rohstoff für anderweitige Nutzung geregelt werde. Die SPD-Kreistagsfraktion möchte deswegen den Antrag vom 30.07.2019 zum Thema „Initiative zur zukünftigen Sicherung des Zugangs zum Rohstoff Braunkohle zur stofflichen/chemischen Nutzung“ im Kreistag erneut auf die Tagesordnung rufen. Alle Fraktionen seien gerne dazu angehalten sich an dem Antrag mit Ergänzungen zu beteiligen. Er halte es für richtig, wenn sich die Vertreter des Rhein-Kreises Neuss dem Thema rechtzeitig widmen.

 

Kreistagsabgeordnete Barbara Brand fragte, an welcher Stelle noch Möglichkeiten bestünden die Firma Humintech zu unterstützen. Dies sei insbesondere wichtig für die Abwägung des Antrages. Sie erklärte, dass es sicherlich zu dem Thema auch über die Fraktionsgrenzen hinweg zu einem guten Austausch kommen werde und die entsprechende Unterstützung erfolgen werde.

Kreistagsabgeordneter Wolfgang Wappenschmidt meinte, dass für eine mögliche sinnvolle stoffliche Verwertung der Braunkohle Einigkeit bestehe. Das Unternehmen Humintech habe einen Markt gefunden, welches eine entsprechende Nachfrage habe und Arbeitsplätze beinhalte, die erhalten werden sollten. Er fragte, welche Mengen weltweit vom Unternehmen vertrieben werden und wie eine Bodenverbesserung aussehe.

 

Herr Berthold Stern antwortete, dass grundsätzlich die Braunkohle den bodengebürtigen Huminsäuren am nächsten komme. Zudem wies er darauf hin, dass die Aufwandsmengen für das Basisprodukt bei etwa 0,5 Tonnen pro Hektar liegen würden. Darauf beschränke sich die Tätigkeit des Unternehmens nicht, sondern bei Huminsäuren würden geringere Mengen exportiert. An dieser Stelle gehe es in den Bereich Bodenverbesserung und Biostimulation über. Der Kunde bestimme letztendlich die Nachfrage. Die derzeitige Nachfrage zeige, dass das Produkt weltweit Verwendung finde.

Weiterhin habe die Firma mit RWE gesprochen, ob die Möglichkeit bestünde Probebohrungen durchzuführen, so Herr Berthold Stern weiter. RWE habe mitgeteilt, dass im Rahmen von regelmäßigen Wasserbohrungen immer wieder auf Braunkohle gestoßen werde. Leider habe RWE bisher die Daten über diese Erkundungen nicht zur Verfügung gestellt. Die Firma Humintech habe selbst nicht das Recht Bohrungen durchzuführen. Für das Unternehmen würde es ein bedeutender Schritt sein, wenn sich die Politik diesem Thema annehme damit Erkundungsarbeiten durchgeführt werden könnten, da in diesem Ausmaße sowohl wirtschaftlich als auch rechtlich diese Arbeiten für die Firma nicht möglich seien. Ziel für Humintech sei eine Sensibilisierung für dieses Thema. Für spezielle Fragen zur Anwendung verweise er auf seine Kollegen, die gerne als Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung stehen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke bedankte sich bei Herrn Stern für den Vortrag.

Weiterführend teilte er mit, dass zu der Machbarkeitsstudie einer durchgehenden Streckenverbindung Düsseldorf-Neuss-Grevenbroich-Bedburg-Aachen/Köln eine Telefonkonferenz mit den Vorständen von NRV und VRR stattgefunden habe. Als Resultat des Gesprächs sollen die Planer von VRR und VRS in ihrer Zuständigkeit für den Personennahverkehr sich beraten und anschließend mit den benannten Vorständen eine Machbarkeitsstudie unter bestimmten Bedingungen zur Verbesserung der Infrastruktur beraten.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel hob hervor, dass Infrastruktur und Fläche die Schlüssel beim Strukturwandel seien. Das Schienennetz müsse vorrangig verbessert werden. Die Bundesländer im Osten hätten sich nicht gescheut normale Projekte im Rahmen des Strukturwandelförderungsgesetztes anzumelden. Der Rhein-Kreis Neuss sei diesbezüglich zurückhaltender gewesen. Deswegen appelliere er ausdrücklich, dass im Rahmen des Strukturwandels die Verbesserung der Infrastruktur beschleunigt und vor die Klammer gezogen werden müsse. Er fragte, inwieweit die ZRR oder der Revierknoten Infrastruktur und Mobilität dieses Thema bereits platziert habe.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke berichtete, dass der Rhein-Kreis Neuss die ZRR diesbezüglich angeschrieben habe. Um dieses Thema mit Projekten zu belegen, bestünde die Möglichkeit, dass die ZRR die Machbarkeitsstudie durchführe. Zunächst müsse dafür jedoch eine Vorplanung erfolgen. Die Revierknoten würden derzeit erst mit ihrer Arbeit beginnen. Er schlug vor, dass sich die Beratungen in der Kreistagssitzung am 25.09.2019 auf die Hauptaspekte schnellere Genehmigungen, 5G, Infrastruktur sowie die Schaffung von Gewerbe- und Immobilienflächen fokussiert werden sollte. Wichtig sei, dass dauerhaft Arbeitsplätze in der Region geschaffen würden. Wenn die Rahmenbedingungen im Kreis geschaffen würden, spare sich der Rhein-Kreis Neuss, seiner Meinung nach, später eine Subventionierung von Unternehmen. Zudem wies er darauf hin, dass am 29.11.2019 erneut eine Strukturwandelkonferenz stattfinden solle.

 

Kreistagsabgeordneter Hans-Christian Markert ergänzte, dass der Fokus ebenfalls auf Bildung und Weiterbildung gelegt werden sollte. Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen würden seit längerer Zeit dafür werben, dass der Rhein-Kreis Neuss Hochschulstandort werde. Damit könnten junge und kreative Leute dauerhaft in der Region gehalten werden. Dazu müsse auch die Inanspruchnahme von europäischen Fördermitteln sowie die Schaffung eines grenzüberschreitenden Bildungsganges angedacht werden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass Amprion beim Rhein-Kreis Neuss einen Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für den Bau eines Stromkonverters eingereicht habe. Beantragt worden sei die Genehmigung für einen Standort süd-östlich des Umspannungswerkes Meerbusch-Osterath in einem Abstand von etwa 750 Metern zur Wohnbebauung. Die Verwaltung werde dazu regelmäßig über den aktuellen Stand der Antragsprüfung informieren. Bisher habe der Rhein-Kreis Neuss den Eingang des Antrages Amprion gegenüber bestätigt und angeregt die Öffentlichkeit so früh wie möglich einzubinden. Zudem prüfe der Rhein-Kreis Neuss derzeit, ob das von Amprion ebenfalls beantragte Planfeststellungsverfahren neben dem Antrag nach Bundesimmissionsschutzgesetz parallel erfolgen dürfe. Die Verwaltung werde alle notwendigen Schritte als Behörde vornehmen.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel meinte, dass mit diesem Antrag die Standortsuche aus der Sicht von Amprion abgeschlossen sei und eine Prüfung weiterer Standorte nicht erfolge. Der Rhein-Kreis Neuss müsse dem Antrag entsprechen, sofern nicht gravierende Verstöße gegen das Bundesimmissionsschutzgesetz vorliegen würden. Deswegen könne davon ausgegangen werden, dass nur dieser Standort in Betracht kommen werde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass der Rhein-Kreis Neuss versuchen werde die Interessen der Bevölkerung und der Wirtschaft zu unterstützen. Es gehe bei der Genehmigung durch den Rhein-Kreis Neuss nicht um eine Standortgenehmigung, sondern ob eine bestimmte Anlage an einem bestimmten Standort genehmigungsfähig sei. Der Vertreter von Amprion habe erklärt, dass das Planfeststellungsverfahren parallel weiterlaufen würde. Der Rhein-Kreis Neuss habe zudem darum gebeten ein Verfahren in der Frühbeteiligung zu machen und nicht darauf zu warten, dass im Nachhinein gegen eine erteilte Genehmigung geklagt werde. Beklagter wäre in diesem Fall der Rhein-Kreis Neuss. Die Bevölkerung sowie die Städte und Gemeinden sollten möglichst früh eingebunden werden. Er hob hervor, dass Amprion sich bereits seit fünf Jahren nicht um eine Aufklärung der Bevölkerung zur Strahlung des Konverters bemüht. Lediglich im März 2018 habe Amprion in der Regionalratssitzung die Bevölkerung zur Verbreitung von Strahlung informiert. Er wies darauf hin, dass der beantragte Standort sich weiter als ursprünglich gedacht von der Wohnbebauung befinde. Der Antrag müsse nicht nach Gefallen, sondern ordnungsgemäß entschieden werden.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Christian Markert führte aus, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen die Genehmigung erteilt werden müsse. Dies sei im Bundesimmissionsschutzgesetzt bindend festgelegt und liege nicht in der Person des Hauptverwaltungsbeamten. Der Landrat könne für diese Entscheidung nicht verantwortlich gemacht werden. Er forderte, dass zu den Auswirkungen der Anlage Klarheit bestehen müsse. Diese habe das Unternehmen bisher nicht geschaffen. Weiterhin ergebe sich die Frage, ob nach dem Kohleausstiegsbeschluss überhaupt noch ein Konverter in dieser Form und an diesem Standort benötigt würde. Amprion verfahre als ob es einen Kohleausstiegsbeschluss nie gegeben habe. Zudem sehe er ebenfalls einen Widerspruch in der Parallelbeantragung der Planfeststellung und des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Die Frage, ob es bessere Standorte für den Konverter gebe, sei von Amprion bis heute nicht beantwortet worden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass diese Fragen im Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz möglicherweise keine Rolle spielen würden. Umso wichtiger sei deswegen die frühe Beteiligung der Bevölkerung. Der Kreistag habe nie einstimmig beschlossen, dass sie keinen Konverter wollen, sondern lediglich, dass der Standort dafür begründet sein müsse.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erklärte, dass die Kreistagsfraktion UWG/Die Aktive von Beginn an für eine dezentrale Versorgung geworben habe. Das geforderte Gesundheitsgutachten habe Amprion bis heute der Politik nicht vorgelegt. Er fordere, dass dieses nachgereicht werde. Er könne nicht nachvollziehen, warum an diesem Standort nicht die Möglichkeit zur Erdverkabelung geprüft worden sei. Zudem gehe er davon aus, dass die Genehmigung vom Rhein-Kreis Neuss nicht erteilt werde. Andernfalls werde die Fraktion Klageverfahren dagegen unterstützen und die Möglichkeit zur eigenen Klage überprüfen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke betonte, dass es bei der Genehmigungserteilung nicht darum gehe, was gewünscht werde, sondern was nach Recht und Gesetz möglich ist. Wenn die Voraussetzungen erfüllt seien, müsse eine Genehmigung erteilt werden.

 

Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel forderte ebenfalls, dass zu den gesundheitlichen Auswirkungen des Konverters noch etwas vorgetragen werde, damit die Bevölkerung nicht beunruhigt werde. Die Dreiecksfläche sei überhaupt erst durch einen Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses unter dem Vorsitz von Herrn Markert ins Spiel gekommen. Er fragte, ob der Landrat in seiner Funktion als Regionalratsvorsitzender nochmal ein offenes Ohr für die Einbringung der Dreiecksfläche hätte.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass der Regionalrat für die Standortsuche nicht zuständig sei. Der Regionalrat habe sich geeinigt, nicht von sich aus die Konzentration der Kiesflächen aufzumachen. Amprion möchte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zusätzliche Äste zur Erdverkabelung untersuchen lassen. Deswegen könne zum endgültigen Standort zu diesem Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Hans Christian Markert erläuterte, dass die Dreiecksfläche als Kompromiss in die Betrachtung mit einbezogen worden sei, wohlwissend, dass die Fläche aufgrund der planungsrechtlichen Nutzung als Kiesfläche einen rechtlichen Makel habe. Das Gremium habe dies einstimmig beschlossen. Es sei nie gesagt worden, dass der besondere Wunsch bestünde die Dreiecksfläche als Standort zu haben. Er solle, wenn er benötigt würde, so Menschen und naturverträglich wie möglich gebaut werden. Daran könnten alle gemeinsam mit Amprion drauf hinarbeiten, damit es zu einer möglichst geringen Verletzung unbeteiligter Dritter komme.