Beschlussempfehlung:

Die Stadt Jüchen erhält gemäß Position 6.2.4 des Jugendförderplanes zu den anerkennungsfähigen Kosten in Höhe von 20.000 € für die Einrichtung eines Temporären Bauspielplatz einen Zuschuss aus Mitteln des Landes von 18.000,00 €.

Aus Mitteln des Landes stehen hierfür 11.369,00 € zur Verfügung. Die restlichen Mittel in Höhe von 6.631,00 € werden aus dem PSP Element Jugendarbeit angewiesen.

 


Protokoll:

Unter Verweis auf die Sitzungsvorlage erläuterte Herr Giese den Antrag der Stadt Jüchen, auf Bezuschussung des geplanten temporären Bauspielplatzes in Jüchen-Hochneukirch. Der Bauspielplatz in Rommerskirchen, mit dem man sehr gute Erfahrungen gesammelt habe, habe gezeigt, dass bei Kinder ein Trend bzw. ein Interesse für handwerkliche Tätigkeiten vorhanden ist. Ein entsprechendes Grundstück sei in Hochneukirch vorhanden und mit hoch3 habe man einen erfahrenen Träger gewinnen können. Zurzeit laufe das Bauprüfungsverfahren. Insgesamt handele es sich um ein günstiges und pädagogisch wichtiges Projekt.

 

Herr Wappenschmidt merkte an, dass die vorgestellten Kosten weit überzogen seien und auch der Bauwagen an sich, mit 10.000 € zu teuer sei. Auf Grund des pädagogischen Werts sei die CDU Fraktion jedoch trotzdem bereits den Antrag zu unterstützen. Gleichzeitig bitte man aber darum, möglichst unter den kalkulierten Kosten zu bleiben und die einzelnen Kostenpositionen nochmals, im Sinne einer günstigeren Lösung, genau zu hinterfragen.

 

Herr Giese erläuterte, dass die Kosten auf Grundlage der Erfahrungswerte aus Rommerskirchen kalkuliert worden sind. Höhere Kosten ergäben sich außerdem durch den ganzjährigen Betrieb, sowie auf Grund einer anderen Ausrichtung des Trägers, auf mehr Angebote aus dem maschinellen Bereich.

 

Herr Isop-Sander bestätigte, dass der Bauspielplatz in Rommerskirchen von den Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen werde.

 

Herr Becker hinterfragte vor allem die profesionelle Umsetzung des Projekts. Er regte an die Kinder und Jugendlichen zum Beispiel bei der äußeren Gestaltung und Einrichtung des Bauwagens aktiver mit einzubeziehen. Dadurch könne man bereits durch die Schaffung und Gestaltung des Bauspielplatzes ein eigenes Projekt machen und gleichzeitig Kosten sparen.

 

Herr Lonnes versicherte, dass man die Bedenken an die Stadt weitergeben werde. Außerdem werde man die Verwendungsnachweise prüfen. Trotzdem ließen sich bestimmte Ausgaben nicht vermeiden, jedoch werde man das Gespräch mit der Stadt suchen, um die Baukosten möglichst gering zu halten.

 

Herr Giese appellierte an Stellen zu sparen wo es Sinn macht, jedoch nicht auf Kosten der Kinder und Jugendlichen. Die Jugendarbeit insgesamt und speziell dieses Projekt sei es im Sinne der Prävention wert, gefördert zu werden.


Frau Klein ergänzte, dass man auch die Nachhaltigkeit bei diesem Projekt beachten solle. Die Qualität der ausgeführten Arbeiten und das eingesetzte Material, soll dafür sorgen, dass man den Bauwagen und die Elemente des Bauspielplatzes möglichst lange nutzen kann.

 

Auf Nachfrage von Herrn Menn antwortete Herr Giese, dass der Träger den Spielplatz auf Grund des notwendigen Personaleinsatzes nicht durchgehend in Betrieb nehmen kann. Eine sinnvolle Nutzung sei wegen des Schulbesuchs der Kinder ohnehin nur an den Wochenenden möglich. Außerdem soll der Bauwagen auch als Werkstätte für die Jugendeinrichtung des Trägers genutzt werden.

 

Abschließend warb Herr Wappenschmidt nochmals für einen bewussten Einsatz der Fördermittel. Außerdem sollen die Kinder und Jugendlichen mehr bei der Schaffung und Gestaltung des Bauspielplatzes einbezogen werden.


Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: