Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass die Stadt Meerbusch in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum feiere. Dazu trug er folgendes vor:

 

„Die Stadt Meerbusch weist eine sehr wechselvolle und alles in allem außergewöhnliche Entstehungsgeschichte auf.

Sie wurde gegründet im Zuge der kommunalen Neugliederung in Nordrhein-Westfalen durch das „Gesetz zur Neugliederung des Kreises Kempen-Krefeld und der kreisfreien Stadt Viersen“ vom 18. Dezember 1969, welches zum 1. Januar 1970 in Kraft trat. Dessen § 9 sah die Bildung einer neuen Stadt Meerbusch im Kreis Grevenbroich vor, bestehend aus den Gemeinden Büderich, Osterath und dem Amt Lank mit den Gemeinden Ilverich, Langst-Kierst, Lank-Latum, Nierst, Ossum-Bössinghoven und Strümp sowie einigen Grundstücken der Gemeinde Willich.

Dem Gesetzgebungsprozess vorausgegangen, war ein, was „offizielle“ Kontakte seitens der Bürgermeister etc. anbetraf, mindestens seit der zweiten Hälfte des Jahres 1967 nachweisbarer Prozess des freiwilligen Zusammenschlusses der o. g. Gemeinden. Dieser Prozess mündete schließlich in die Unterzeichnung eines Gebietsänderungsvertrags zwischen Büderich, Osterath und dem Amt Lank, welcher am 20. Oktober 1969 beschlossen und am 31. Oktober 1969 von den Gemeinderäten ratifiziert wurde.

Der jungen Stadt war insofern keine gedeihliche Entwicklung beschieden, als ihr Bestand im Zuge der weiteren Beratungen über eine kommunale Neugliederung in Nordrhein-Westfalen massiv in Frage gestellt wurde. Nicht nur die umliegenden Großstädte Düsseldorf und Krefeld, die bereits die Gründung Meerbuschs mit Unmut zur Kenntnis genommen hatten, agitierten gegen die neue Stadt. Auch Landesinnenminister Willi Weyer (FDP) brachte am 4. April 1974 einen Gesetzesentwurf in den Landtag ein, welcher es dem Landesgesetzgeber anheimstellte, seine Entscheidung bezüglich der Gründung der Stadt Meerbusch ggf. zu revidieren. Nach den Anhörungen in der Ausschussphase wurde dem Landesparlament am 8. Juli 1974 ein Textentwurf vorgelegt, welcher die Aufteilung Meerbuschs auf die Städte Düsseldorf, Krefeld und Neuss vorsah. Dieser Antrag erlangte Gesetzeskraft, wodurch die Auflösung der Stadt beschlossen war.

Die Stadt Meerbusch, die schon zuvor nicht nur auf politischer, sondern auch auf gesellschaftlicher Ebene (Bürgerkomitee „Ja zu Meerbusch“) beherzt gegen ihre Auflösung gekämpft hatte, legte aufgrund von Verfahrensfehlern im Anhörungsverfahren Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein – und erhielt Recht: Durch einstweilige Anordnung vom 21. Dezember 1974 setzte das Landesverfassungsgericht in Münster den Gesetzesvollzug aus; am 13. September 1975 wurde das Neugliederungsgesetz, soweit es Meerbusch betraf, endgültig für nichtig erklärt.

Die finale Entscheidung über das Schicksal Meerbuschs fiel schließlich im Jahr 1976: Am 21. März 1976 legte Landesinnenminister Burkhard Hirsch (FDP) dem Landtag einen neuerlichen Gesetzentwurf vor, der wiederum die Auflösung der Stadt Meerbusch vorsah. Vorausgegangen war diesem Schritt ein denkwürdiger Anhörungstermin im Städtischen Meerbusch-Gymnasium, bei dem der Innenminister, wie es hieß, „die Nerven verlor“ und dem anwesenden WDR-Team das weitere Filmen untersagte. Die entscheidende Abstimmung über den Gesetzentwurf erfolgte am 20. Mai 1976 durch „Hammelsprung“: 94 Abgeordnete sprachen sich für, 92 gegen den Erhalt der Stadt Meerbusch aus. Die Erhalt Meerbuschs war bis auf weiteres gesichert.

Dass die junge Stadt diese schwere Existenzprobe bestanden hat – gegen eine mächtige Koalition aus Landeskabinett sowie den Großstädten Krefeld und Düsseldorf –, ist zuvorderst dem gelungenen Zusammenwirken ihrer politischen Repräsentanten sowie dem stark ausgeprägten bürgerschaftlichen Engagement zu verdanken. Zudem konnte sich Meerbusch der massiven Unterstützung des Kreises Grevenbroich bzw. seit 1975 des Kreises Neuss sicher sein. Dieser hatte etwa – um nur ein Beispiel zu nennen – seinerseits Klage beim Landesverfassungsgericht gegen die Auflösung Meerbuschs eingelegt. In personeller Hinsicht ist im Zusammenhang mit der Entstehung der Stadt Meerbusch vor allem das Engagement des damaligen Landtagsabgeordneten für das hiesige Kreisgebiet Dr. Hans-Ulrich Klose (CDU) zu würdigen. Er hat – so die Presse – „wie ein Löwe für Meerbusch [gekämpft]“.“

 

1. stellvertretender Landrat Dr. Hans-Ulrich Klose fügte hinzu, dass mit Meerbusch Kommunalgeschichte geschrieben worden sei. Im Rahmen der Kommunalen Neugliederung habe er für den Erhalt der Stadt Meerbusch gekämpft. Dabei sei es sogar zu einer Kommunalverfassungsbeschwerde gekommen, bei der Zugunsten der Stadt Meerbusch entschieden worden sei.