Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler dankte der Verwaltung für ihren aktuellen Sachstandsbericht und die darin aufgezeigte positive Perspektive hinsichtlich des weiteren Verfahrensfortganges.

 

Dezernent Mankowsky betonte eingangs seiner Ausführungen, die verfahrensrechtlichen Vorbereitungen lägen weiterhin im vorgegebenen Zeitplan. Wie der Sachverhaltsschilderung in der Verwaltungsvorlage zu entnehmen sei, habe die Verwaltung das bisherige Aufgabenspektrum termingerecht erledigen können. Nach intensiver Prüfung der Ende November 2018 der Bezirksregierung in Düsseldorf vorgelegten Antragsunterlagen und hierauf basierender Änderungen und Ergänzungen, in deren Zusammenhang auch eine Nachbearbeitung in Form eines wasserwirtschaftlichen Fachbeitrages erfolgt sei, hätten die umfangreichen Planfeststellungsunterlagen in überarbeiteter und mit der Bezirksregierung Düsseldorf einvernehmlich abgestimmter Form schließlich am 11. April 2019 der Planfeststellungsbehörde vorgelegt werden können.

Nachdem die Planunterlagen vom 09. Mai bis zum 11. Juni sowohl in Neuss als auch in Dormagen öffentlich ausgelegen hätten und parallel hierzu die Beteiligung der sogenannten Träger öffentlicher Belange erfolgt sei, habe die Verwaltung nach Ablauf der Einwendungsfrist (11.07.2019) ca. 110 Privateinwendungen betroffener Bürgerinnen und Bürger sowie ca. 50 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange summarisch notiert.

Es gelte nunmehr zu sämtlichen Einwendungen inhaltlich Stellung zu beziehen. In Anbetracht der überwiegend sehr komplexen, fachlich fundierten und anwaltlich verfassten Einwendungen bediene sich die Verwaltung einer flankierenden externen Expertise, die im Wesentlichen die fachgutachterliche Begleitung im weiteren Anhörungsverfahren und die begleitende Bearbeitung der Synopse beinhalte. Schon zum jetzigen Zeitpunkt sei nach vorläufiger Auswertung der eingegangenen Einwendungen festzustellen, dass die vorgetragenen Kritikpunkte argumentativ wohl insgesamt materiell-rechtlich zu entkräften seien. Man sei insoweit zuversichtlich, die geforderte Synopse (tabellarische Gegenüberstellungen von Einwendungen und Gegenäußerungen) in der gebotenen Abwägungsqualität voraussichtlich noch bis Anfang kommenden Jahres der Bezirksregierung Düsseldorf in deren Eigenschaft als Planfeststellungsbehörde vorlegen zu können.

Daran anschließend werde sich die Bezirksregierung mit den Ergebnissen des Anhörungsverfahrens auseinandersetzen und auf dieser Grundlage einen nachfolgenden Erörterungstermin anberaumen. Zu diesem Erörterungstermin würden, so Dezernent Mankowsky weiter, alle Einwender sowie, in einem weiteren Termin, alle Träger öffentlicher Belange gehört. Nach Abschluss dieser elementaren Verfahrensschritte erhoffe man sich verwaltungsseits den Erlass des beantragten Planfeststellungsbeschlusses.

 

Dezernent Mankowsky legte in diesem Zusammenhang gesteigerten Wert auf die Feststellung, dass der Rhein-Kreis Neuss im Besonderen wie auch die beteiligten Standortkommunen Neuss und Dormagen die Bürgerschaft frühzeitig und weit über das gesetzlich vorgegebene Maß hinaus an der Planung beteiligt hätten. Bei aller projektbezogenen Kritik dürften die erwartbaren positiven Effekte verkehrlicher, wirtschaftlicher sowie naturschutzrechtlicher Art, die mit der Realisierung der Anschlussstelle verbunden seien, nicht übersehen werden. Der geplante Autobahnanschluss sei bekanntlich wesentliche und unverzichtbare Voraussetzung zur Nutzbarmachung des seit Jahrzehnten brach liegenden, industriell vorbelasteten Areals am Silbersee.

Lärm und weitere verkehrliche Belastungen für die Bewohner in Allerheiligen und Nievenheim würden zudem durch diesen wohnsiedlungsfernen Autobahnanschluss effektiv minimiert.

Diese verkehrlichen Aspekte habe man verwaltungsseits in den diversen Bürgerversammlungen und öffentlichen Sitzungen der Bezirksausschüsse der Bürgerschaft zu verdeutlichen versucht.

 

Dezernent Mankowsky sicherte zu, den Ausschuss in der Februarsitzung 2020 weiter über den Fortgang des Verfahrens zu informieren.

Ausschussvorsitzender Holler resümierte abschließend, dass das Verfahren zur Erlangung des Planfeststellungsbeschlusses erkennbar gut vorankomme und sich damit das seit Jahren verfolgte Straßenbauprojekt auf einem guten und vielversprechenden Weg befinde.

 

Im Hinblick auf die gerichtliche Anfechtbarkeit des (beantragten) rechtsmittelfähigen Planfeststellungsbeschlusses und die aller Wahrscheinlichkeit nach eingehenden Klagen gegen diesen Beschluss, die aufgrund ihrer aufschiebenden Wirkung das Vorhaben potentiell in seiner Realisierung hemmen könnten, sprach sich Ausschussmitglied Cöllen dafür aus, bereits vorsorglich die Möglichkeit eines Antrages auf Anordnung der sofortigen Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses in die Überlegungen einzubeziehen.

 

Diese Anregung aufgreifend unterstrich Dezernent Mankowsky, man werde sich jedweden verwaltungsrechtlichen Instrumentariums bedienen, mit dem die Realisierung der Autobahnanschlussstelle forciert werden könne und die verwaltungsgerichtlich eröffneten Möglichkeiten ausschöpfen.

 

Dem Einwand von Ausschussmitglied Dorok, dass sich offensichtlich aufgrund der Einwendungen an der Planung substantiell nichts geändert habe, begegnete Landrat Petrauschke mit der Bemerkung, dass bereits im Rahmen der Vorplanung eine ganze Reihe von Kritikpunkten und Anregungen aufgegriffen worden sei und in die Planung habe einfließen können. Die Planung verfolge das Ziel, den straßenbaubedingten Eingriff in Natur und Landschaft, der insoweit unvermeidbar sei, im Rahmen einer breit angelegten Abwägung zu gewichten und wirksam auszugleichen. Das Hauptaugenmerk sollte hierbei allerdings auf die berechtigten Belange und Bedürfnisse der Bevölkerung in den verkehrlich zu entlastenden Ortschaften gerichtet sein.

 

Anknüpfend hieran ergänzte Dezernent Mankowsky, dass er sehr wohl grundsätzliches Verständnis für die Interessen der Einwender aufbringe, letztlich aber das Projekt seine Planrechtfertigung aus Gründen des Allgemeinwohls herleite.

 

Die diesbezügliche Frage von Ausschussmitglied Hugo-Wissemann hinsichtlich des noch ausstehenden Erlasses des Bundesverkehrsministers beantwortete Dezernent Mankowsky mit Hinweis darauf, dass dessen Genehmigung aufgrund der Verschiebung bzw. der modifizierten Anbindung der Anschlussstelle an die A 57 formalrechtlich erforderlich sei. Der entsprechende Antrag des Kreises befinde sich mit ausdrücklicher Befürwortung und Unterstützung durch das Verkehrsministerium des Landes NRW auf dem Dienstweg nach Bonn. In Kürze erwarte man auch hierzu einen entsprechenden ministeriellen Erlass.

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Holler festgestellt hatte, dass keine weiteren Wortmeldungen vorlagen, schloss er die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt und zeigte sich optimistisch, dass bis zur Februarsitzung 2020 weitere zielführende Ergebnisse vorlägen.