Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss ermächtigt die Verwaltung, zur Erstellung eines für den Rhein-Kreis Neuss gültigen grundsicherungsrelevanten Mietspiegels ein Unternehmen zu beauftragen und hierfür ein Auswahlverfahren vorzunehmen.


Protokoll:

Dezernent Steinmetz wies auf die Forderung der Rechtsprechung nach einem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel als Grundlage für die Bemessung der angemessenen Kosten der Unterkunft hin. Die vorhandenen Mietspiegel können hierfür nicht herangezogen werden. Die Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels mit eigenem Personal sei teurer als bei Vergabe an einen Dritten, das Rechnungsprüfungsamt habe den Ansatz positiv bewertet.

Auf Nachfrage von Kreistagsmitglied Thiel ergänzte Dezernent Steinmetz, dass besondere Erhebungen erforderlich seien, die nicht durch den Gutachterausschuss durchgeführt werden können und die Auswahl des Unternehmens in einer Ausschreibung erfolge.