Beschluss:

  1. Der Kreistag stellt gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2018 in der Fassung vom 14.11.2018, die der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses und der Rechnungsprüfung zugrunde lag, mit einer Bilanzsumme von 555.471.236,20 € fest.
  2. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.982.223,53 € wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW der Allgemeinen Rücklage zugeführt.
  3. Die Kreistagsmitglieder sprechen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 5 GO NRW in Verbindung mit § 53 KrO NRW dem Landrat für das Haushaltsjahr 2018 uneingeschränkt Entlastung aus.

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich beschlossen

 

41 Dafür: CDU (29), FDP (6), UWG/Die Aktive (3), FdB (2), Zentrum (1),

26 Dagegen: SPD (17), Bündnis 90/Die Grünen (7), Die Linke (2)

2 Enthaltung: Dr. Patatzki, Frau Eickler