Beschlussvorschlag:

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die aktualisierte Fortschreibung des Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis.

§ Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten Jüchen und Korschenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung dem Landesjugendamt bis zum 15.03.2020 gemäß § 33 Abs. 4 in Verbindung mit § 38 KiBiz die in der Tischvorlage aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zu melden.                                                                                      

Die im Folgenden aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen.

§ Dem Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen und Gruppenformen) zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird.

 

 

 

 

 

Gruppenformen in den Einrichtungen

 


 

 

Gruppenformen:

Gruppenform I. 4 bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20 Kinder

Gruppenform II: max. 10 Kinder unter 3 Jahren

Gruppenform III: max. 25 Kinder über 3 Jahre

inklusive Gruppe: max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne Behinderung

Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3 Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens     5 Kinder unter drei Jahren

 

Für die Kindertagespflege wird folgende Meldung abgegeben:

 

Kindertagespflegepersonen und Betreuungsplätze

Ort / Anzahl

KTP

U3-Plätze

U3-Kinder mit Behinderung

Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt

Jüchen

17

59

0

0

Korschenbroich

35

121

0

0

Rommerskirchen

15

65

0

0

gesamt

67

245

0

0

Kindertagespflegeperson (KTP)

 


Protokoll:

Herr Berheide berichtete anhand einer Power Point Präsentation über die Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen 2019/2020.

Er wies unter anderem darauf hin, dass es wieder gelungen sei, jedem Kind unter oder über drei Jahren, einen Platz in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls stellte er fest, dass die Bedarfsplanung immer schwieriger werde. So seien zum Beispiel Neubaugebiete in den kreisangehörigen Kommunen bei der Planung berücksichtigt worden, jedoch habe die tatsächliche Anzahl der zugezogenen Kinder teilweise stark von den zu erwartenden Zahlen abgewichen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schmitz, teilte Herr Berheide mit, dass auch in heilpädagogischen und Inklusionskindertagesstätten ein größerer Bedarf festzustellen sei. Diesem werde Rechnung getragen, da in jeder Kommune Schwerpunktkindertagesstätten vorhanden seien, aber die Aufnahme von Kindern mit einem entsprechenden Bedarf auch in regulären Kindertagesstätten erfolge. Jedes Kind konnte bisher aufgenommen werde. Das Feststellungsverfahren laufe über eine beim Rhein-Kreis Neuss angestellte Fallmanagerin bzw. Koordinatorin.

 

Herr Wappenschmidt zeigte sich erfreut, dass es abermals gelungen sei jedem Kind einen Platz zur Verfügung zu stellen, auch wenn dies nicht immer in der Wunscheinrichtung der Fall gewesen sei und die Plätze teilweise durch Überbelegung zustande gekommen sind. Außerdem erkundigte er sich über die Personalsituation im Bereich der Kindertagesstätten.

 

Herr Berheide antwortete, dass die Träger jeweils zum Jahresbeginn das Mindestsoll an Personal sicherstellen könnten. Probleme entstünden jedoch regelmäßig, sobald es zu einem Ausfall kommt. Er befürchte, dass die bisherigen Bemühungen zur Findung und Ausbildung neuer Erzieherinnen und Erzieher nicht ausreichend seien.

 

Herr Becker sprach der Verwaltung seinen Dank aus. Es gebe jedoch weiterhin viel zu tun und es gelte Überbelegungen möglichst zu vermeiden.

 

Anschließend fasste der Kreisjugendhilfeausschuss einstimmig den folgenden Beschluss: