Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss spricht sich bei der erforderlichen Fortschreibung des Grundsicherungsrelevanten Mietspiegels für eine Neuerhebung der Mietwerte zum 01.08.2020 aus. Die neuen Mietrichtwerte sollen zum 01.02.2021 in Kraft treten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, hierfür ein geeignetes Unternehmen zu beauftragen und eine entsprechende Ausschreibung vorzunehmen.


Protokoll:

Ausschussmitglied Bartsch bat die Verwaltung, dem Ausschuss das beauftragte Unternehmen nach Auftragserteilung zu benennen.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Thiel erklärte Kreisdirektor Brügge, dass es sich bei der Auswahl des Unternehmens um ein Verwaltungsverfahren handle und die Fraktionen daher hierbei nicht miteinbezogen würden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.