Protokoll:

Herr Bachmann erkundigte sich über die Gehölzrodungen am Strategischen Bahndamm in Rommerskirchen. Er habe am Morgen des Sitzungstages einen aufgebrachten Anruf von einem Rommerskirchener Ratsmitglied bekommen. Am Bahndamm sei angefangen worden abzuholzen. Er sprach davon, dass nach seiner Rechnung bis zu 2.000 Bäume dort abgeholzt werden würden. Er habe die markierten und schon gefällten Bäume auf 5 Kilometer gezählt und dies entsprechend hochgerechnet. Die Rodung auf dem Bahndamm werde auch Gegenstand einer Ratssitzung am Donnerstag sein. Er fragte, ob die Zahlen soweit stimmen. Herr Schmitz schlug vor, bezüglich der konkreten Zahlen die Bürgeranhörung am Donnerstag abzuwarten und sich diese von der Gemeinde Rommerskirchen liefern zu lassen. Er wolle die Baumanzahl nicht kommentieren, da er die genaue Anzahl der Bäume nicht kenne. Maßgeblich seien die Konditionen der nach Beteiligung des Beirates zugelassenen Planung, für die die naturschutzrechtliche Befreiung erteilt wurde. Dabei gehe es um die betroffenen Flächen, nicht um die Anzahl der Bäume.

 

Herr Behrens berichtete, dass er regelmäßig Anrufe zu Rodungen im Naturschutzgebiet „An der schwarzen Brücke“ in Grevenbroich erhalte. Nach Auskunft des Erftverbandes würden dort noch kranke Eschen herausgenommen werden. Ein Anrufer habe sich über den Anblick vor Ort beschwert. Er fragte, ob es bezüglich der Rodungen Absprachen mit dem Kreis gebe und ob dort nachgepflanzt werde. Herr Große antwortete, dass die Entnahmen kranker Eschen wegen des Eschentriebsterbens bekannt seien. Die Bäume würden entnommen werden und durch bodenständige Wiederbepflanzungen ersetzt werden. Darüber hinaus seien ihm keine Rodungen bekannt. Herr Schmitz erinnerte daran, dass es sich vorliegend um Wald handle und es im Wald, auch im Naturschutzgebiet, nach dem Willen des Satzungsgebers des Landschaftsplanes vorgesehen sei, dass die ordnungsgemäße Forstwirtschaft unberührt bleibe. Wenn es dort einen Holzeinschlag gebe, bedeute dies, dass der Waldbesitzer von seinem Recht Gebrauch mache, die Bäume zu ernten. Im Naturschutzgebiet gebe es gewisse Vorgaben für die Forstwirtschaft, die im Landschaftsplan nachgelesen werden könnten, grundsätzlich bleibe es aber auch hier dabei, dass die ordnungsgemäße Forstwirtschaft von den Verboten des Landschaftsplanes unberührt bleibe. Herr Clever sagte, dass Herr Behrens die Informationen, von denen er berichtete gerne der Unteren Naturschutzbehörde zuschicken könnte, um diese überprüfen zu lassen.

 

Nachdem keine weiteren Anfragen mehr gestellt wurden, dankte Herr Klauth für die Teilnahme an der Sitzung und schloss diese um 18:48 Uhr.