Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW für Abbruch und Neuerrichtung des Einfamilienwohnhauses sowie die Anlage der Muldenversickerung nach der vorgelegten Planung.

 


Protokoll:

Herr Schmitz erklärte, es handle sich um ein Haus mit Garten in einer Splittersiedlung im Landschaftsschutzgebiet. Das Haus habe eine schlechte Bausubstanz, so dass dieses mit im Wesentlichen gleicher Dimensionierung mit einer Versickerungsmulde neu gebaut werden soll.

 

Da aus dem Beirat keine weiteren Anmerkungen erfolgten, stellte Herr Klauth die Beschlussempfehlung der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.