Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Durchführung der Veranstaltung Grevenbroich im Park am 05./06.06.2020 im Stadtpark Grevenbroich.

 


Protokoll:

Herr Schmitz führte aus, dass auf der Museumswiese hinter dem Museum im Stadtpark Grevenbroich am 5. und 6. Juni zwei Veranstaltungen geplant seien: Eine kulinarische Veranstaltung und eine mit Darbietung von Musicalmusik. Im Vorfeld habe es zunächst artenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich des Zeitpunktes der Veranstaltungen gegeben. Die Stadt Grevenbroich habe daher die in der Sitzungsvorlage beigefügte Artenschutzprüfung durch einen Biologen veranlasst. Nach der Prognose des Artenschutzgutachters seien aller Voraussicht nach keine negativen Auswirkungen zu erwarten, zumal die Museumswiese in der Vergangenheit bereits für viele Veranstaltungen genutzt worden sei. Ein Teil der Museumswiese liege im Landschaftsschutzgebiet, der überwiegende Teil liege außerhalb. Für das Aufstellen von Speisewagen und Zelten sei hier eine Befreiung erforderlich.

 

Herr Behrens merkte an, dass er Veranstaltungen in Grevenbroich an sich für gut halte, derartige Veranstaltungen aber an Standorten stattfinden sollten, die artenschutzrechtlich weniger problematisch seien. Das Gutachten führe die artenschutzfachliche Sachlage aus, nichtsdestotrotz gebe es neben der Wiese beispielsweise Wasserfledermäuse, die sich dort in der Dämmerung rumtreiben würden. Eine gewisse Beeinträchtigung bleibe demnach. Er kritisierte die Vorgehensweise der Stadt Grevenbroich, dass bereits Künstler engagiert und Karten verkauft worden seien, bevor der Beirat zu dem Vorhaben beteiligt wurde. Dadurch werde auf die Entscheidung des Beirates Druck ausgeübt. Dies solle zukünftig anders gehandhabt werden. Bei feuchtem Wetter sei die Wiederherstellung der Wiese ein wichtiges Thema. Bei den mobilen Toiletten müsse sichergestellt werden, dass kein Chemieunfall durch Vandalismus entstehe. Er gehe davon aus, dass dies weitestgehend vertraglich abgestimmt werde. Der Standort solle zudem nicht für wiederkehrende große Veranstaltungen genutzt werden. Dazu solle zukünftig ein anderer Platz gesucht werden.

 

Herr Clever nahm Bezug auf die Kritik zur Vorgehensweise. Hieran habe sich die Untere Naturschutzbehörde ebenfalls gestört. Darauf sei die Stadt Grevenbroich hingewiesen worden. Er denke nicht, dass der Standort eine Dauerlösung für wiederkehrende große Veranstaltungen sei. Diese seien ohnehin einzeln zu genehmigen. Die Untere Naturschutzbehörde habe das Vorhaben auch zuerst kritisch gesehen und daher veranlasst, dass die Stadt Grevenbroich einen Biologen einschaltet. Die Ausführungen des Gutachters seien nachvollziehbar. Vor dem Hintergrund der Nutzung als Erholungsfläche und des betroffenen Bereiches sei das Vorhaben vertretbar. Da beide Veranstaltungen etwas kosten würden, sei nicht von vielen Vandalen im Publikum auszugehen. Herr Behrens entgegnete, dass das Problem nicht die Besucher an den beiden Abenden seien, sondern eher nachts herumlaufende Vandalen. Herr Clever antwortete, dass dies von dem Veranstalter mit entsprechender Security gesichert werden müsse.

 

Herr Klauth schloss sich den Ausführungen an. In den nächsten Jahren sollte auf die genannten Punkte geachtet werden. Da keine weiteren Anmerkungen geäußert wurden, stellte er die Beschlussempfehlung der Sitzungsvorlage zur Abstimmung.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig mit einer Stimmenthaltung.