Beschluss:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss beschließt gem. 14 i. V. m. § 20 Abs. 1 und Abs. 2 Landesnaturschutzgesetz NRW (LNatSchG NRW v. 15.11.2016, GV.NRW, S.933 bis 964) die Aufstellung zur Durchführung der 5. vereinfachten Änderung des Landschaftsplanes III – Meerbusch, Kaarst, Korschenbroich -.

 

Gegenstand der 5. vereinfachten Änderung ist die Festsetzung der Quelle im Strümper Bruch als Naturdenkmal gem. §28 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG v. 29.07.2009, BGBl. I S.2542).

 

 


Protokoll:

Es wird auf die Sitzungsvorlage verwiesen. Wortbeiträge erfolgen nicht.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen