Protokoll:

Herr Welter verweist auf die Vorlage der Verwaltung.
Herr Mülders
fragt an, für welche Leistungen die in der Vorlage erwähnten Kosten in Höhe von 470.000.- zu erbringen seien.

Herr Brügge erläutert, dass es sich dabei um Planungskosten bis zur Leistungsphase III handele.
Herr Mülders stellt fest, dass es sich trotz eines Landeszuschusses um erhebliche Investitionen und auch in der Folge um erhebliche Unterhaltskosten handele und stellt die Frage nach der Position der Stadt Kaarst und der in der Vorlage erwähnten Kooperationsvereinbarung.

Herr Brügge erwidert, dass nach seiner Kenntnis die Stadt Kaarst die hälftigen Planungskosten bis zur Leistungsphase II im Haushalt veranschlagt hat.

Die geplante Kooperationsvereinbarung soll aussagen, dass Stadt und Kreis sich die Planungskosten teilen, Details müssen noch abgesprochen werden. Bezüglich der Unterhaltskosten gibt es noch keine Beschlusslage und keine Absprachen.