Protokoll:

Herr Welter verweist auf die Vorlage der Verwaltung.
Herr Brügge ergänzt, dass die Überschrift eines Artikels der NGZ den Eindruck vermittelt, dass der Wildwasserpark an der geplanten Stelle aus Naturschutzgründen nicht gebaut werden könne. Das in Frage stehende Gutachten gibt es seit 2017 und es sagt eindeutig aus, dass es an dieser Stelle keine naturschutzrechtlichen Bedenken gibt