Protokoll:

Entsprechend der langjährig geübten Praxis, so die einleitenden Worte von Ausschussvorsitzenden Holler, beinhalte die verwaltungsseits erstellte Sitzungsvorlage auch diesjährig einen generellen Überblick über die maßgeblichen planerischen und förderrechtlichen Rahmenbedingungen für die in dem anstehenden 5-Jahres-Zeitraum (2021 – 2025) projektierten Straßenbauprojekte des Kreistiefbauamtes.

 

Die Ausschussmitglieder nahmen wohlwollend zur Kenntnis, dass nach erfolgter Einigung zwischen Bund und Ländern die Bereitstellung der Fördermittel auch über das Jahr 2019 hinaus fortgesetzt werde. Bei der Entflechtungsmittelnachfolge seien nun die Länder in der Lage, die ab 2020 zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Umsatzsteueraufkommen per Landesgesetz weiterhin für Ausbau und Sanierung der Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen.

 

Das vorliegende Investitionsprogramm des Rhein-Kreises Neuss, so eine weitere Kernaussage, umfasse für den Um-, Aus- und Neubau der Kreisstraßen ein mittelfristiges Investitionsvolumen von 72,77 Mio. Euro bei einem Eigenanteil des Kreises von rechnerisch 19,83 Mio. Euro.

Der Fördersatz für den Neu- und Ausbau verkehrswichtiger Straßen betrage 70 % der zuwendungsfähigen Kosten für Maßnahmen, die nach dem Entflechtungsgesetz in Verbindung mit den Förderrichtlinien Stadtverkehr bezuschusst würden. Für Radwegebaumaßnahmen betrage der Fördersatz nach dem Förderprogramm für den kommunalen Radwegebau ebenfalls 70 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

 

Ausschussvorsitzender Holler stellte fest, dass Anfragen aus dem Ausschuss zu der entsprechenden Beratungsvorlage der Verwaltung nicht vorlagen.