Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies darauf hin, dass die dauerhafte Höhe der Erstattung des Bundes noch nicht absehbar sei. Für den Fall, dass die Erstattung die 50- Prozenthürde übersteige, müsse der Rhein-Kreis Neuss nachzahlen. Dies und weitere Korrekturen würden in den Vorschlag der Verwaltung zur Fortschreibung der Finanzplanung in der Kreistagssitzung am 25.03.2020 mit einfließen.