Protokoll:

Zu diesem Tagesordnungspunkt, so Ausschussvorsitzender Holler einleitend, habe die Verwaltung eine Tischvorlage mit der Stellungnahme der Stadt Grevenbroich in deren Eigenschaft als Straßenverkehrsbehörde nachgereicht.

 

Ausschussmitglied Müller gab zu verstehen, dass er die Ausführungen der städtischen Verkehrslenkung (E-Mail vom 19.02.2020) nicht für schlüssig erachte. Folge man der Begründung hinsichtlich der Hinweisbeschilderung auf Gustorf, würde das ggf. bedeuten, dass der Zielverkehr in Richtung Kirchstraße erst über die K 43, dann im weiteren Verlauf über die Fürther Straße und schließlich zur Kirchstraße geführt werde. Dies sei in dieser Form weder inhaltlich nachvollziehbar noch verkehrstechnisch sinnvoll. Zur Vermeidung derartiger Fehlleitungen plädiere seine Fraktion dafür, die vorhandene Hinweisbeschilderung auf der K 22 hinter dem Ortsausgang Laach um ca. 20 m Richtung Abzweig Kirchstraße zu verschieben sowie für die Gegenrichtung eine entsprechende Hinweisbeschilderung auf den Ortsteil Gustorf ergänzend vorzunehmen. Hierdurch werde es, so Ausschussmitglied Müller weiter, weder zu einer Verkehrsverlagerung kommen noch zu unerwünschten Verkehrslenkungen.

 

KBD Ludwig erklärte hierzu, dass man sich den Ausführungen bzw. der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung der Stadt Grevenbroich inhaltlich nicht gänzlich verschließen könne. Immerhin sei die Stadt Grevenbroich als Straßenverkehrsbehörde anordnungsbefugt und sowohl sachlich wie auch örtlich zuständig. Man werde jedoch gleichwohl verwaltungsseits nochmals Kontakt mit der städtischen Verkehrslenkung aufnehmen, um zu einer einvernehmlichen und abgestimmten Vorgehensweise zu gelangen.

 

Ausschussvorsitzender Holler fasste hiernach das Beratungsergebnis zusammen, demzufolge der Ausschuss die zwischenzeitlich ergangene verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf der K 22 zustimmend zur Kenntnis genommen hat und der Ausschuss der vorgeschlagenen Vorgehensweise auch hinsichtlich der Hinweisbeschilderung auf Gustorf dahingehend zustimmt, dass hierzu eine weitere Abstimmung mit der Stadt Grevenbroich erfolgt. Weiterhin stellte Ausschussvorsitzender Holler fest, dass der Ausschuss auf eine förmliche Beschlussfassung zu TOP 8.2 verzichtete.