Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich erläuterte den Antrag und erkundige sich nach der Höchstgrenze der Bezahlung des Lieferdienstes (Mittagessen). Weiterhin fragte sie, ob Familien über einen Anspruch auf Zahlung informiert würden.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge verwies auf die ausgeteilte Tischvorlage und teilte darüber hinaus mit, dass der Gesetzgeber mittlerweile auch Lieferkosten übernehmen würde.

Zu organisieren sei dies von denen die den Mittagsdienst übernommen hätten. Man werde in den Einrichtungen nochmal auf die Möglichkeit der Zahlungen hinweisen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke ergänzte, dass es geht nicht um einen Geldbetrag, sondern um das Mittagessen als Sachleistung gehe.

 

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer teilte mit, dass über den Antrag nicht abgestimmt werden müsse, wenn zugesichert werde, dass die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss da wo Not herrsche, im Rahmen der Möglichkeiten und Spielräume helfe.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke sicherte dies zu.