Beschlussempfehlung:

Folgende Kindertageseinrichtungen werden mit den genannten Beträgen gemäß § 48 KiBiz n.F. gefördert.

 

Kindertageseinrichtung

Förderung

in Jüchen

 

Städt. Inkl. Kita "Sausewind" Weststr. 24 Hochneukirch

         56.706,00 €

Städt. Kita. Montessori Kinderhaus, Bahnstr. 49 Otzenrath

          1.548,00 €

Kath. Kiga St. Pantaleon Mühlenstr. 21 Hochneukirch

          3.096,00 €

Kath. Kiga St. Martinus Paul-Körschgen-Str. 4 Bedburdyck

          3.096,00 €

in Korschenbroich

 

Städt. Kita Schaffenbergstr. 27b Herrenshoff

          3.096,00 €

Städt. Kita Donatusstr. 3 Pesch

          3.096,00 €

Städt. Kita Auf den Kempen 37 Kleinenbroich

          3.096,00 €

Städt. Kita Am Hallenbad 9 Kleinenbroich

          3.096,00 €

Städt. Kita Am Kerper Weiher 68 Glehn

          3.096,00 €

Städt. Kita Schulstr. 9 Glehn

         51.984,00 €

Kath. Kiga St. Katharina Elisabethstr. 1a Glehn

          3.096,00 €

in Rommerskirchen

 

Kom. Kita "Sonnenhaus" Giller Str. 2 Rommerskirchen

         18.576,00 €

Kom. Kita "Abenteuerland" Pappelstr. 27 Anstel

         18.576,00 €

insgesamt

    172.158,00 €

 

 

Kindertagespflegepersonen die im Rahmen des § 48 KiBiz n. F. tätig werden,  werden nach Maßgabe der Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege vom 30.04.2020 mit den zur Verfügung stehenden Landes- und Kreismitteln gefördert.

Für die Förderung wird ein Betrag von bis zu 41.842,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die Mittel sind im Haushalt 2019/20 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.

 

 


Protokoll:

Wortmeldungen wurden nicht erhoben. Der Kreisjugendhilfeausschuss fasste einstimmig den folgenden Beschluss: