Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

Herr Rosellen teilte mit, dass die Darstellung der Fallzahlen und der Fallkosten zu den Hilfen zur Erziehung, die in der letzten Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses von der Verwaltung erbeten wurde, nunmehr vorliegt. Er gab das Wort Frau Klein weiter.


Frau Klein wies auf die ausführliche Sitzungsvorlage hin und stellte sich zur Beantwortung von Fragen über den Bericht der Verwaltung, zur Verfügung.

 

Auf Nachfrage von Herrn Wappenschmidt, erläuterte Frau Klein, dass hinter den vorliegenden Zahlen immer auch das Schicksal von Kindern, Jugendlichen und Familien stecke.

Das vorrangige Ziel des Jugendamtes sei es, den Familienverbund zu stützen und zu erhalten. So gut wie möglich Hilfe zu leisten, bleibe das vorrangige Ziel. Jedoch sei zu beobachten, dass die Fälle immer schwieriger und intensiver würden und teilweise Einzelfälle dramatisch in ihren Auswirkungen seien.

 

Auch die Eltern würden auf der einen Seite immer höhere Ansprüche an das Jugendamt stellen, auf der anderen Seite sei aber auch immer öfters eine Überforderung der Eltern bei der Bewältigung des familiären Alltags festzustellen. Sie äußerte die Sorge, dass die Eltern teilweise in einem regelrechten Wettbewerb mit anderen Familien stünden und versuchen die perfekte Welt anzustreben. Dies könne jedoch nicht gelingen.

 

Frau Winzen erkundigte sich, ob mit den steigenden Fallzahlen auch eine entsprechende Erhöhung der Stellen einherginge.

 

Frau Klein antwortete, dass die Stellen zwar erhöht worden seien, jedoch nicht entsprechend im Verhältnis zu den gestiegenen Fallzahlen. Auch Ausfälle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zum Beispiel durch Krankheit, würden zur Verschärfung der Situation beitragen.

 

Herr Kresse bedankte sich für die gute Arbeit des Jugendamtes und für den vorliegenden Bericht. Außerdem erkundigte sich konkret über die Hintergründe der deutlichen Kostensteigerung bei den Eingliederungshilfen.

 

Herr Klahre antwortete, dass die Steigerung der Zahlen in diesem Bereich tatsächlich auffällig sei, dies jedoch in der Intensität der Fälle und deren jeweiligen Laufzeit, begründet liege.

 

Herr Wappenschmidt fragte, ob die Angebote für stationäre und teilstationäre Hilfen ausreichend seien und zu welchem Anteil auch besser bzw. gut situierte Familien davon betroffen seien.

 

Frau Klein antwortete, dass das Jugendamt in einem ständigen Austausch mit den Trägern der Jugendhilfe stehe und es in der Regel gelinge ortsnah eine Unterbringungsmöglichkeit zu finden, bzw. Hilfe zu leisten. In besonders schwierigen Fällen müsse eine vorübergehende Unterbringung in der Pädagogischen Ambulanz bis zum Finden einer endgültigen Lösung in Kauf genommen werden, oder die Unterbringung müsse an einem weiter entfernten Ort erfolgen.

 

Ferner erläuterte Sie, dass die Inanspruchnahme von Jugendhilfe, keine Frage des Einkommens sei. Dementsprechend seien auch gut situierte Familien davon betroffen. Weder Bildung noch das Einkommen der Familien sei entscheidend. Auffällig sei auch, dass gerade von gut situierten Familien hohe Anforderungen zur Unterstützung ihrer Familiensituation gestellt werden, während alleinerziehende Mütter oftmals versuchten, bestehende Probleme alleine zu lösen.