Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens der Unteren Wasserbehörde für die ökologische Aufwertung von Kringsgraben und Mühlenbach im Bereich der Schutzgebiete und -objekte nach dem Landschaftsplan III - Meerbusch / Kaarst / Korschenbroich - des Rhein-Kreises Neuss.


Protokoll:

Beiratsmitglied Meyer-Ricks kritisierte, dass seitens der Projektträger keine Vertreter anwesend seien, die für Erläuterungen und Fragen zur Verfügung stünden.

 

Herr Schmitz erklärte, dass man bewusst auf die Ladung von Personen verzichtet habe, die nicht unbedingt an der Sitzung teilnehmen müssten. Die Erläuterungen zu den Projekten seien im gebotenen Umfang gegeben. Für Fragen im Zusammenhang mit den zur Entscheidung anstehenden Sachverhalten und Rechtsverhältnissen stünden die anwesenden Vertreterinnen und Vertreter der Verwaltung zur Verfügung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.