Sitzung: 26.08.2020 Kreisausschuss
Vorlage: 50/4043/XVI/2020
Protokoll:
Anmerkung der Verwaltung:
Die Fallzahlen zur
Mittagsverpflegung sind dem Protokoll als
Anlage beigefügt.
Dabei wurde auf
eine Abfrage aus April für den Monat Februar (vor Corona) zurückgegriffen, um
die Anzahl der Anspruchsberechtigten feststellen zu können. In der Notbetreuung
und in wieder geöffneten Einrichtungen wurden nach Möglichkeit regulär
Mittagessen ausgegeben.
Eine dezentrale
Erbringung wurde in nur insgesamt 10-15 Fällen bei Jobcenter und Sozialämtern
angefragt.
Kreistagsabgeordneter
Udo Bartsch meinte, dass das Vorgehen der Städte und Gemeinde in diesem Thema
zu kritisieren sei. Er fragte, ob auf der Sozialdezernentenebene mittlerweile
eine gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt sei und ob eine nachträgliche
Beantragung möglich sei.
Kreisdirektor Dirk
Brügge erläuterte, dass die Regelungen mehrfach geändert worden seien.
Zukünftig werde das System voraussichtlich nicht mehr benötigt, außer die
Schulen sollten erneut geschlossen werden. Eine rückwirkende Beantragung sei
nicht möglich und werde durch das SGB II ausgeschlossen.
Kreistagsabgeordnete
Susanne Stephan-Gellrich merkte an, dass sich die öffentliche Hand, unabhängig
von den Zuständigkeiten, nicht mit Ruhm bekleckert habe.
Kreisdirektor Dirk
Brügge führte weiter aus, dass die Caterer nicht dafür gerüstet gewesen wären
das Essen auszuliefern. Besonders in der Kürze der Zeit und unter der besonderen
Belastung von Corona sei die Organisation zur Umsetzung dieses Anspruches nicht
möglich gewesen.
Kreistagsabgeordneter
Erhard Demmer meinte, dass der Kreis alles richtig gemacht habe, da die
Rundverfügungen alle weitergegeben worden seien. Diese seien in den Kommunen
und im Jobcenter hängen geblieben. Dort hätten die Betroffenen über den
gesetzlichen Anspruch informiert werden müssen. Er befürworte für einen
nächsten Lockdown eine unbürokratischere Lösung. Die Bundestagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen habe allerdings erklärt, dass eine rückwirkende Beantragung
möglich sei.