Protokoll:

Anmerkung der Verwaltung:

Die Fallzahlen zur Mittagsverpflegung sind dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Dabei wurde auf eine Abfrage aus April für den Monat Februar (vor Corona) zurückgegriffen, um die Anzahl der Anspruchsberechtigten feststellen zu können. In der Notbetreuung und in wieder geöffneten Einrichtungen wurden nach Möglichkeit regulär Mittagessen ausgegeben.

 

Eine dezentrale Erbringung wurde in nur insgesamt 10-15 Fällen bei Jobcenter und Sozialämtern angefragt.

 

 

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch meinte, dass das Vorgehen der Städte und Gemeinde in diesem Thema zu kritisieren sei. Er fragte, ob auf der Sozialdezernentenebene mittlerweile eine gemeinsame Vorgehensweise abgestimmt sei und ob eine nachträgliche Beantragung möglich sei.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge erläuterte, dass die Regelungen mehrfach geändert worden seien. Zukünftig werde das System voraussichtlich nicht mehr benötigt, außer die Schulen sollten erneut geschlossen werden. Eine rückwirkende Beantragung sei nicht möglich und werde durch das SGB II ausgeschlossen.

 

Kreistagsabgeordnete Susanne Stephan-Gellrich merkte an, dass sich die öffentliche Hand, unabhängig von den Zuständigkeiten, nicht mit Ruhm bekleckert habe.

 

Kreisdirektor Dirk Brügge führte weiter aus, dass die Caterer nicht dafür gerüstet gewesen wären das Essen auszuliefern. Besonders in der Kürze der Zeit und unter der besonderen Belastung von Corona sei die Organisation zur Umsetzung dieses Anspruches nicht möglich gewesen.

 

Kreistagsabgeordneter Erhard Demmer meinte, dass der Kreis alles richtig gemacht habe, da die Rundverfügungen alle weitergegeben worden seien. Diese seien in den Kommunen und im Jobcenter hängen geblieben. Dort hätten die Betroffenen über den gesetzlichen Anspruch informiert werden müssen. Er befürworte für einen nächsten Lockdown eine unbürokratischere Lösung. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen habe allerdings erklärt, dass eine rückwirkende Beantragung möglich sei.