Beschluss:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Protokoll:

Ausschussmitglied Stein-Ulrich stellte fest, dass manche Beratungsstellen bis Ende April und manche bis Ende Juni geschlossen hätten. Diesen sehr unterschiedlichen Umgang der Verbände mit der Schließung von Beratungsstellen könne sie nicht nachvollziehen. Ferner erkundigte sie sich, wie im Falle einer zweiten Welle eine durchgängige Beratung sichergestellt werde.

 

Kreisdirektor Brügge stellte klar, dass die Verwaltung nicht steuernd in den Bereich eingegriffen habe. Aufgrund der in weiten Bereichen guten hygienetechnischen Ausstattung gehe die Verwaltung nicht von einem weiteren Lock down aus, so dass in der Regel persönliche Beratungen stattfinden können. Zur Aufrechterhaltung der Beratung würden jedoch auch andere Beratungswege geprüft und umgesetzt, wie z.B. telefonische Beratung oder Videokonferenzen. Diesbezüglich habe sich die Verwaltung bereits weit vor den Osterferien gemeinsam mit den Beratungsstellen ausgetauscht.

 

Abschließend teilte Kreisdirektor Brügge mit, dass das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss ab dem 15. Oktober 2020 wieder in vollem Umfang in die terminierte Vorortberatung einsteigen werde. Hierfür habe der Kreis sich in der Trägerversammlung am 7. September 2020 eingesetzt.