Protokoll:

Ausschussvorsitzender Holler bat hierzu die Verwaltung um nähere Erläuterungen. Dezernent Mankowsky merkte einleitend an, dass es einhellige Meinung der beteiligten Straßenbaulastträger sei, diesen Knotenpunkt – in welcher Form auch immer – mit dem Ziel einer verbesserten Verkehrssicherheit zu ertüchtigen. Im Rahmen der Unfallkommission sei im Jahre 2018 einvernehmlich vom Straßenverkehrsamt sowie dem Tiefbauamt des Rhein-Kreises Neuss, dem Landesbetrieb Straßen NRW, der Gemeinde Jüchen und der Kreispolizeibehörde beschlossen worden, diesen als Unfallhäufungsstelle identifizierten Knotenpunkt entweder zu signalisieren oder alternativ zu einem Kreisverkehr umzubauen.

Zwischenzeitlich habe Straßen.NRW, in dessen Baulast die Kreuzung stehe, beide Varianten geprüft und zu verstehen gegeben, dass die Variante mit Ausstattung einer Lichtsignalanlage sowie einem ausgebauten Rechtsabbieger im Zuge der B 59 unter Sicherheits- und Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten der Vorzug gegenüber einem Kreisverkehr gegeben werde. Der Anteil des Kreises an dieser Vorzugsvariante (Ausstattung mit einer Lichtsignalanlage und ausgebautem Rechtsabbieger) betrage rund 143.000 € bei Gesamtkosten von 453.000 €. Die entsprechende Kostengegenüberstellung zeige, dass der Kostenanteil des Kreises im Falle des Neubaus eines Kreisverkehrs um ca. 310.000 € höher ausfalle als bei einer lichtsignalgesteuerten Kreuzung.

In einer am Vormittag des heutigen Sitzungstages eingegangenen Stellungnahme der Stadt Jüchen, so Dezernent Mankowsky weiter, spreche sich diese – vorbehaltlich einer Beschlussfassung der dortigen politischen Gremien – dafür aus, den Knotenpunkt B 59 / K 19 zu einer Kreisverkehrsanlage umzubauen. Hervorzuheben sei in diesem Zusammenhang, dass die Stadt Jüchen diesbezüglich ihre Bereitschaft angedeutet habe, sich kostenmäßig an den anfallenden Mehrkosten beteiligen zu wollen. Dezernent Mankowsky führte weiter aus, das er es vor diesem Hintergrund für sinnvoll erachte, entsprechende Gespräche mit der Stadt Jüchen aufzunehmen und hierbei zu eruieren, in welcher finanziellen Größenordnung sich eine etwaige Kostenbeteiligung städtischerseits bewege. Insoweit schlage er vor, am heutigen Tage auf eine abschließende Beschlussfassung zu verzichten und zunächst den Ausgang diesbezüglicher Verhandlungen mit der Stadt Jüchen abzuwarten.

 

Die entsprechende Wortmeldung von Ausschussmitglied Stupp aufgreifend sicherten Dezernent Mankowsky und Tiefbauamtsleiter Ludwig zu, für beide Varianten zeitnah eine Kostenermittlung für den jeweils zu berücksichtigenden künftigen Unterhaltungsaufwand erstellen zu lassen, um auf dieser erweiterten Datengrundlage letztlich eine Entscheidung herbeiführen zu lassen.

 

Für die CDU-Fraktion sprach sich Ausschussmitglied Graf von Nesselrode dafür aus, eine Entscheidung zum Ausbau des Knotenpunktes am heutigen Tage zurückzustellen und zunächst die Ergebnisse der Gespräche mit der Stadt Jüchen abzuwarten. Eine abschließende Beschlussfassung könne hiernach im nächsten Kreisausschuss erfolgen.

 

Die Ausschussmitglieder Weber und Peters votierten ebenfalls für eine Vertagung der anstehenden Entscheidung und sprachen sich tendenziell für den Umbau der heutigen Kreuzung zu einem Kreisverkehr aus.

 

Ohne den Gesprächen mit der Stadt Jüchen vorgreifen zu wollen, so Ausschussmitglied Fischer, plädiere er dafür, die Mehrkosten der Variante Kreisverkehr hälftig zwischen der Stadt Jüchen und dem Rhein-Kreis Neuss aufzuteilen.

 

Ausschussvorsitzender Holler konnte sich hiernach davon überzeugen, dass der Ausschuss auf eine formelle Beschlussfassung in dieser Angelegenheit verzichtete und sich dem Vorschlag von Dezernent Mankowsky einmütig anschloss, das Thema zunächst zu vertagen und nach Abschluss der Gespräche mit der Stadt Jüchen dem Kreisausschuss zur verbindlichen Entscheidung vorzulegen.