Protokoll:

Kreisdirektor Brügge berichtete, dass das Land Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2021 erfreulicherweise eine dauerhafte Förderung der Schulsozialarbeit zugesagt habe. In den vergangenen Jahren habe es keine Kontinuität der Förderung gegeben. Für das Jahr 2020 belaufe sich die Finanzierung der Schulsozialarbeit im Rhein-Kreis Neuss auf insgesamt rund 1,42 Mio. Euro. Hieran beteiligen sich das Land NRW zu 60 Prozent und die Kommunen einschließlich des Kreises zu 40 Prozent.

 

Am 17. September 2020 habe sich die Verwaltung mit der Gemeinnützigen Beschäftigungs-förderungsgesellschaft mbH (bfg) getroffen, um das weitere Vorgehen und die künftige Umsetzung im Rhein-Kreis Neuss abzustimmen. Dabei sei erfreulich festzustellen, dass die derzeitigen Verträge mit den Schulsozialarbeiter/-innen bereits zuvor bereits entfristet werden konnten und diese ihre Aufgaben weiterhin wahrnehmen können.