Beschluss:
Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss benennt die nachfolgend aufgeführten Personen zu Mitgliedern nach § 62 Abs. 1 Ziffer 4 LMG NRW in der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk im Rhein-Kreis Neuss e.V.:
Abstimmungsergebnis:
einstimmig