Protokoll:

Nach § 62 KrO sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreisausschusses zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies auf die besondere Bedeutung der Kreisausschussmitglieder als Ehrenbeamte hin.

 

Er vereidigte den anwesenden stellvertretenden Kreistagsabgeordneten Dr. Jens Hartmann als Kreisausschussmitglied durch Vorlesen folgender Verpflichtungsformel, die von dem stellvertretenden Kreistagsabgeordneten Dr. Jens Hartmann nachgesprochen wurde:

 

„Ich schwöre, dass ich mit das übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

 Die Ernennungsurkunde wurde dem Kreistagsabgeordneten Dr. Jens Hartmann ausgehändigt.