Beschluss:

Der Kreisausschuss nahm die Beantwortung der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke berichtete über die aktuellen Zahlen (Stand 09.12.2020, 11:00 Uhr): Insgesamt seien dem Kreisgesundheitsamt 120 Testkonzepte zugegangen, davon wurde in 14 Fälle zur Nachbesserung aufgefordert. 7 Testkonzepte seien zurückgewiesen worden, da nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 – 4 TestV keine Pflicht oder Berechtigung zur Vorlage eines Testkonzeptes, das durch das Gesundheitsamt zu genehmigen wäre, bestanden habe. Bislang seien bereits 87 Bewilligungen ausgesprochen worden.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch erfragte den weiteren Verlauf bei einem positiven Schnelltest (PoC-Test).

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erwiderte, dass das Ärzteprivileg bei der Durchführung der Schnelltests aufgehoben worden sei. Sofern ein PoC-Test positiv sei, sind die Personen verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben und einen PCR-Test durchführen zu lassen. Der Datenabgleich solle dabei zügig erfolgen.