Sitzung: 09.12.2020 Kreisausschuss
Vorlage: 010/0108/XVII/2020
Protokoll:
Kreistagsabgeordneter Simon Rock bedanke sich für die
Beantwortung der Anfrage und fragte, wer für die Beseitigung von
Grundwasserschäden zuständig sei.
Kreisdezernent Karsten Mankowsky erläuterte, dass rechtlich zwischen Handlungs- und Zustandsstörer unterschieden werde. Zustandsstörer sei derjenige, der den Zustand nicht zu verantworten habe, allerdings im Besitz des Grundstückes sei. In diesem Fall sei derzeit RWE Power der Zustandsstörer und damit grundsätzlich für die Sanierung des Grundstückes zuständig. Allerdings gebe es gesetzliche Grenzen, bei denen der tatsächliche Grundstückswert zugrunde gelegt werde, bis zu dem eine Sanierung zu erfolgen habe. Wichtig sei, dass von den Planungen derzeit keine Belastungen des weiteren Umfeldes ausgehen würden. Dies werde auch überprüft und kontrolliert. Die Sanierungsstrategie zur Deckelung des Schadstoffwertes sei mit den zuständigen Landesbehörden abgestimmt.
Kreistagsabgeordneter Simon Rock fragte, wie sich das im Zuge des Klimawandels zunehmende Rheinhochwasser auf die zukünftige Entwicklung auswirken werde und ob zukünftig weiterhin ausgeschlossen werden könne, dass sich dies problematisch auf das Grundwasser auswirke.
Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass sich die Auswirkungen schwer prognostizieren lassen würden.
Kreistagsabgeordnete Doris Hugo-Wissemann bat darum, zu den Geringfügigkeitsschwellenwerten die oberen Schwellenwerte im Protokoll anzugeben.
Anmerkung der Verwaltung:
(alle Werte in mg/kg):
Parameter Silbersee Prüfwert BBodSchV LAGA Z2
___________________________________________________________________
Blei
31.400
2.000 700
Cadmium 275 60 10
Kupfer 4.670 - 400
Quecksilber 2.760 80 5
Zink
83.400
- 1.500
Arsen 3.300 140 150
Die Parameter Kupfer und Zink werden in der
BBodSchV nicht behandelt aufgrund geringerer Toxizität.
Prüfwerte
definieren eine Belastungsschwelle, deren Erreichen die Notwendigkeit einer
einzelfallbezogenen Prüfung indiziert. Ob eine Gefährdung von Schutzgütern
vorliegt, hängt dann im Einzelfall von der Bodenart, der Nutzung des
Grundstücks, der bodenabhängigen Mobilität der Schadstoffe und anderen
Umständen des Einzelfalls ab. Das Überschreiten der festgelegten Bodenwerte
signalisiert somit eine möglicherweise bestehende Gefahr. Maßnahmenwerte sind
für Industrie- und Gewerbegebiete nicht definiert, nur für Grünlandflächen.
LAGA Z2 bedeutet Zuordnungswert 2
der Länderarbeitsgemeinschaft der deutschen Umweltministerkonferenz. Die Zuordnungswerte stellen
grundsätzlich die Obergrenze für den Einbau von Reststoffen/Abfällen mit
definierten technischen Sicherungsmaßnahmen dar, durch die der Transport von
Inhaltsstoffen in den Untergrund und das Grundwasser verhindert werden soll. Es
gibt folgende Zuordnungswerte (Obergrenzen der Einbauklasse): Z0, Z1, Z2, Z3,
Z4 und Z5, wobei Z0 die Gruppe mit der geringsten Belastung und daher
freiesten, breitesten Verwertbarkeit ist.
Kreistagsabgeordneter Dr. Dieter Welsink führte aus, dass es vernünftig sei die Thematik eines gemeinsamen Gewerbegebietes zwischen Dormagen und Neuss wieder aufzunehmen, um die Flächenentwicklungspotenziale aufzuzeigen und weiter zu entwickeln.